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Wichtige Bereiche zum Thema Führerschein

  • Internationale Fahrerlaubnis
  • Probezeit
  • Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Führerscheinentzug
  • Promillegrenze

In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt, heißt es, dass Personen, die auf öffentlichen Straßen mit einem Kraftfahrzeug fahren, dafür eine Fahrerlaubnis brauchen, welche mit einem Führerschein nachgewiesen werden muss. Ausnahmen gelten dabei für einige Fahrzeuge wie zum Beispiel Kleinkrafträder und motorisierte Krankenfahrstühle.

Voraussetzung, einen Führerschein zu erhalten, ist die Fahrerlaubnisprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. In der Theorie muss der Führerscheinanwärter Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen, die im Straßenverkehr gelten, nachweisen; in der Praxis muss er zeigen, dass er ein Fahrzeug sicher führen kann. Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen, ist der Besuch einer Fahrschule notwendig.

Um in Deutschland einen Führerschein für einen Pkw zu bekommen, muss der Fahrschüler mindestens 17 Jahre alt sein. Bis zu seinem 18. Lebensjahr darf er allerdings nur in Begleitung fahren. Für bestimmte Fahrzeugklassen beträgt das Mindestalter auch 16 Jahre bzw. 21 oder 24 Jahre. Insgesamt gibt es elf verschiedene Klassen, für die ein Führerschein erworben werden muss.

Wer seinen Führerschein einmal erhalten hat, kann ihn theoretisch ein Leben lang behalten. Wiederholtes oder schwerwiegendes Fehlverhalten können allerdings auch dazu führen, dass der Führerschein entzogen wird. Gründe für einen Führerscheinentzug sind beispielweise zu schnelles Fahren und fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. In der Regel ergeht bei Verstößen zunächst ein Bußgeld oder ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot bevor der Führerschein abgegeben werden muss. Ein sofortiger Führerscheinentzug droht allerdings zum Beispiel, wenn der Fahrer die gesetzliche Promillegrenze deutlich überschritten hat und als absolut fahruntüchtig gilt oder wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts gemessen wurde.

Bevor nach einem Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden kann, gilt zunächst eine Sperrfrist, deren Länge vom individuellen Vorfall abhängig ist. Um den Führerschein wiederzubekommen, muss der Fahrer unter Umständen bestimmte Maßnahmen und Voraussetzungen nachweisen, wie etwa einen Abstinenznachweis oder die Teilnahme an einer MPU.

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