☎ Anwaltshotline “Fahrtauglichkeit”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Fahrtauglichkeit dient der „Beratung zur Fahrtauglichkeit”! Über die “Hotline Fahrtauglichkeit” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Fahrtauglichkeit

  • Müdigkeit
  • Drogen
  • Straßenverkehr
  • Fahrerlaubnisverordnung

Der Begriff der Fahrtauglichkeit beschreibt die zeit- und situationsabhängige Fähigkeit einer Person, ein Kraftfahrzeug zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer ein Fahrzeug im Zustand fehlender Fahrtauglichkeit führt, geht nicht nur für sich selbst ein erhebliches Risiko ein, sondern bringt auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Die Fahrtauglichkeit kann durch eine Reihe von Faktoren eingeschränkt werden bzw. verloren gehen. Hierzu zählen insbesondere der Konsum von Drogen (Alkohol, Cannabis, Ecstasy, etc.), der Konsum von Medikamenten (Antidepressiva, Antipsychotika, Benzodiazepine, Opiate, Antihistaminika, Antiepileptika), das Vorhandensein von Krankheiten (spezielle psychische Erkrankungen, hirnorgnische Krankheiten, Augenerkrankungen, aber auch Grippe und Fieber) sowie allgemein Müdigkeit bzw. Übermüdung. Manche dieser Faktoren treten in höherem Alter häufiger auf, sodass gerade ältere Menschen mit der Zeit ihre Fahrtauglichkeit dauerhaft verlieren können.

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften erlassen, die verhindern sollen, dass Personen, bei denen dauerhaft mit fehlender Fahrtauglichkeit zu rechnen ist, in den Besitz eines Führerscheins gelangen. Zu nennen ist hier vor allem die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die die Erteilung der unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen von bestimmten Tests abhängig macht, die im Vorfeld einer Erteilung der Fahrerlaubnis absolviert werden müssen. So muss beispielsweise nach §12 FeV ein Sehtest absolviert werden, nach §13 FeV muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden, wenn „Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen“ und nach §14 FeV muss ein ärztliches Gutachter beigebracht werden, wenn eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln gegeben ist.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Fahrtauglichkeit

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