☎ Anwaltshotline “Fahren unter Drogeneinfluss”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Das Fahren unter Drogeneinfluss stellt einen Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr dar und hat mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot zu Folge. Geht mit dem Fahren unter Drogeneinfluss außerdem eine Gefährdung einher, ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

Egal, ob es sich um einen begründeten oder unbegründeten Verdacht handelt, Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn Ihnen Fahren unter Drogeneinfluss vorgeworfen wird. Schnell und unkompliziert erreichen Sie einen solchen über die Hotline Fahren unter Drogeneinfluss.

Wichtige Stichpunkte zu Fahren unter Drogeneinfluss

  • Verkehrskontrolle
  • MPU
  • Cut-Off-Wert
  • Positiver Drogentest
  • Strafrechtliche Folgen

Über die Anwaltshotline Fahren unter Drogeneinfluss erhalten Sie kompetente Rechtsberatung von einem fachkundigen Anwalt zu allen genannten Punkten.

Besteht ein begründeter Verdacht, dürfen Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle einen Drogenschnelltest veranlassen. Es gibt aber auch noch andere Methoden, mit denen verbotene Substanzen im Körper festgestellt werden können, wie zum Beispiel durch eine Urinprobe, einen Speicheltest, eine Blutentnahme oder eine Haaranalyse. Diese Tests werden allerdings nicht bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gemacht, sondern müssen in einem Labor durchgeführt werden.

Das Fahren unter Drogeneinfluss stellt laut § 24a Abs. 2 StVG eine Ordnungswidrigkeit dar. Welche Konsequenzen für einen derartigen Verstoß zu erwarten sind, wird im allgemeinen Bußgeldkatalog aufgeführt. Besonders für sogenannte „Wiederholungstäter“ fällt die Geldstrafe deutlich höher als für Ersttäter aus und es kann nicht nur ein Fahrverbot erteilt, sondern auch der Führerschein entzogen werden. Zusätzlich können die Justizbeamten eine Strafanzeige stellen, sodass Fahren unter Drogeneinfluss auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder dem Entzug der Fahrerlaubnis von bis zu fünf Jahren führen kann.

Um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, wird häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, an der der betroffene Fahrer teilnehmen muss, um seine Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Hat das Fahren unter Drogeneinfluss zu einem Unfall geführt, besteht zudem die Gefahr, dass nur eingeschränkte Versicherungsleistungen gezahlt werden.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Fahren unter Drogeneinfluss kann Ihnen am besten ein fachkundiger Rechtsanwalt weiterhelfen. Da ein solcher Vorwurf mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden ist, sollten Sie auf anwaltlichen Rat nicht verzichten.

Schriftliche Rechtsberatung zu Fahren unter Drogeneinfluss

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.