Wurden Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt? Um einer Freiheitsstrafe zu entgehen, sollten Sie rechtliche Hilfe einholen. Rufen Sie hierzu am besten jetzt die Anwaltshotline Fahren ohne Fahrerlaubnis an!
Wichtige Themen zu Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässigkeit
- Straftat
- Fahren ohne Führerschein
- Wiederholungstat
- Versicherungsschutz
Zu jedem der genannten Themen beantwortet ein qualifizierter Anwalt Ihre Fragen über die „Hotline Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Unsere Rechtsanwälte bieten umfassende „Beratung zu Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis beschreibt das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne den Besitz der zum Führen des entsprechenden Kraftfahrzeuges nötigen Erlaubnis. Insofern ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Fahren ohne Führerschein abzugrenzen: hier besitzt der Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis, hat sie aber beim Fahren nicht dabei.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden. Dasselbe Strafmaß kann auch Fahrzeughalter ereilen, die sich zwar nicht selbst des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht haben, aber angeordnet oder zugelassen haben, dass jemand anderes ein Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs verboten ist.
Strafmildern wirkt es sich aus, wenn die oben genannten Straftatbestände durch Fahrlässigkeit eingetreten sind oder wenn jemand eine Fahrerlaubnis zwar innehatte, diese jedoch eingezogen oder konfisziert wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 21 Abs. 3 StVG definiert sind kann das Fahrzeug, auf welches sich die Tat bezieht, eingezogen werden.
Ihnen fehlte die erforderliche Fahrerlaubnis und Sie haben dennoch ein Fahrzeug geführt? Um mögliche Konsequenzen, die über eine Geldstrafe hinausgehen, abzuwenden, sollten Sie die „Anwaltshotline Fahren ohne Fahrerlaubnis“ anrufen. Ein erfahrener Anwalt kümmert sich schnell um Ihr Anliegen. Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor und wählen Sie die „Hotline Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Schriftliche Rechtsberatung zu Fahren ohne Fahrerlaubnis
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