☎ Anwaltshotline “Autokauf”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Autokauf dient der „Beratung zum Autokauf”! Über die “Hotline Autokauf” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zum Autokauf

  • Abstraktionsprinzip
  • Kaufpreis
  • Sachmangel
  • Verschleißerscheinung

Der Autokauf bezeichnet den Vorgang des käuflichen Erwerbs eines neuen oder gebrauchten Personenkraftwagens (PKW). Die rechtlichen Vorgaben zum Autokauf sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten. Hier werden im Rahmen der Vorschriften zum Recht der Schuldverhältnisse in den §§ 433-479 BGB die Regelungen über Kaufverträge vorgegeben.

Für juristische Laien sind einige Aspekte von Kaufverträgen nicht auf den ersten Blick verständlich, deshalb lohnt es sich, bei Problemen einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Beispielsweise wird dem im deutschen Recht vorherrschenden Abstraktionsprinzip zufolge ein Rechtsgeschäft, also auch jeder Kaufvertrag, in ein Verpflichtungsgeschäft und ein Verfügungsgeschäft unterteilt. Wird beispielsweise ein Vertrag über den Kauf eines Autos abgeschlossen, so erwirbt der Käufer hiermit lediglich ein Recht auf Übereignung des Autos durch den Verkäufer (Verpflichtungsgeschäft). Das Auto geht jedoch erst mit dem Übergang der tatsächlichen Sachherrschaft an den Käufer in dessen Eigentum über (Verfügungsgeschäft). Dies kann auf den ersten Blick als unsinnig akademische Spitzfindigkeit erscheinen, führt in der Lebenswirklichkeit jedoch oft zu erheblichen Auswirkungen sowohl für den Käufer wie auch für den Verkäufer beim Autokauf.

  • 433 BGB definiert die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag (Autokauf):

„(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“

Besondere Relevanz für den Autokauf hat hier der Begriff Sachmangel aus Absatz 1 Satz 2. Gerade beim Kauf eines Gebrauchtwagens kommt es häufig vor, dass kurz nach dem Kauf ein Schaden am Fahrzeug zutage tritt. Inwieweit dann tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder einfach nur eine einfache Verschleißerscheinung und wie hoch gegebenenfalls Ansprüche des Käufers sind, lässt sich oft nur bei Gericht klären.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Autokauf

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.