☎ Anwaltshotline “Alkohol am Steuer”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Wurden Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt? Welche Möglichkeiten haben Sie, einen Führerscheinentzug zu umgehen? Rufen Sie am besten jetzt gleich die Anwaltshotline Alkohol am Steuer an und lassen sich beraten!

Wichtige Stichpunkte zu Alkohol am Steuer

  • Trunkenheit am Steuer
  • Trunkenheitsfahrt
  • Alkoholfahrt
  • Promille
  • Fahruntüchtigkeit

Zu jedem der besagten Stichpunkte erhalten Sie über die „Hotline Alkohol am Steuer“ ausführliche Rechtsauskunft. Unsere qualifizierten Anwälte leisten umfassende „Beratung zu Alkohol am Steuer“ und beantworten alle Fragen.

Trunkenheit im Straßenverkehr gilt in Deutschland als strafrechtliches Vergehen und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer vor der Vollendung des 21. Lebensjahres. Halten sich Fahranfänger nicht an diese Regelung, müssen sie eine Geldstrafe von 250 Euro zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg. Zudem müssen sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und ihre Probezeit wird zudem um zwei Jahre verlängert. Bei einem Promillewert von 0,3 % und einer schuldhaften Beteiligung an einem Verkehrsunfall bzw. einer alkoholtypischer Fahrweise wird grundsätzlich die Fahrerlaubnis entzogen. Bereits ab 0,5 Promille handelt es sich bei einer Autofahrt um eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit wird bestraft mit mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in Flensburg. Bei wiederholtem Verstoß wird eine MPU angesetzt. Ab 1,1 Promille spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Hier liegt eine Verkehrsstraftat vor und der Führerschein wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen. Wurde der Fahrer mit einem Promillewert von 1,6 erwischt oder ist er ein zweites Mal unter Alkoholeinfluss gefahren, muss er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchlaufen, bevor ihm die Fahrerlaubnis erneut erteilt wird.

Wenn Ihnen ein hohes Bußgeld und der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer drohen, dann zögern Sie nicht und schalten Sie einen Anwalt ein. Hierfür rufen Sie am besten gleich die „Anwaltshotline Alkohol am Steuer“ an und legen alle wichtigen Unterlagen für das Gespräch bereit.

Schriftliche Rechtsberatung zu Alkohol am Steuer

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.