☎ Anwaltshotline “Absolutes Parkverbot”

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Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Haltens im absoluten Parkverbot bekommen, sind sich aber keiner Schuld bewusst? Nutzen Sie bei rechtlichen Fragen zum Thema Absolutes Parkverbot die telefonische Rechtsberatung der Anwaltshotline Absolutes Parkverbot, um Antworten von einem fachkundigen Rechtsanwalt zu erhalten.

Wichtige Stichpunkte zum Absoluten Parkverbot

  • Verwarngeld
  • Eingeschränktes Halteverbot
  • Unzulässiges Halten
  • Nicht Platz sparend parken

Das Parken  oder Halten im absoluten Parkverbot stellt in Deutschland einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar und wird mit einem Verwarngeld bestraft. Im Bußgeldkatalog wird bezüglich der Höhe des Bußgeldes zwischen unterschiedlichen Situationen variiert. Geht das Halten im absoluten Parkverbot mit einer Behinderung des Straßenverkehrs einher, fällt der Bußgeldbescheid höher aus. Neben unzulässigem Halten fallen im Bußgeldkatalog unter das absolute Parkverbot noch das Halten in zweiter Reihe, das Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen sowie das nicht Platz sparende parken.

Konkret bedeutet absolutes Parkverbot, dass weder das Halten noch das Parken mit einem Fahrzeug erlaubt sind.  Wann es unzulässig ist, zu halten oder zu parken, ist in § 12 StVO geregelt. Dort heißt es unter anderem, dass jemand auch parkt, wenn er länger als drei Minuten hält. Neben bestimmten Verkehrszeichen regeln allgemeine Vorschriften, wo absolutes Parkverbot herrscht. Absolutes Parkverbot gilt zum Beispiel vor oder hinter einer Kreuzung, vor Bordsteinabsenkungen und vor Ausfahrten.

In der Straßenverkehrsordnung wird zwischen absolutem und eingeschränkten Halteverbot unterschieden. Ein reines Parkverbot besagt lediglich, dass das Fahrzeug nicht abgestellt werden darf, es schließt aber nicht ein Halteverbot mit ein, das heißt, der Fahrzeugführer kann kurz halten, um jemanden aussteigen zu lassen oder etwas aus- beziehungsweise einzuladen.

Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen wollen oder Sie eine andere Frage zum Thema Absolutes Parkverbot beschäftigt, dann wenden Sie sich über die Hotline Absolutes Parkverbot an einen kompetenten Rechtsanwalt, der Ihnen beratend zur Seite steht. Unterlagen, die den Fall betreffen, sollten Sie bereits vor dem Gespräch griffbereit legen.

Schriftliche Rechtsberatung zu Absolutes Parkverbot

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