☎ Anwaltshotline “Vorstrafe”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Vorstrafe dient der „Beratung zur Vorstrafe”! Über die “Hotline Vorstrafe” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Vorstrafe

  • Führungszeugnis 
  • Strafprozess
  • Strafbefehl
  • Bundeszentralregister

In Deutschland spricht man von einer Vorstrafe, wenn gegen eine Person ein Strafbefehl verhängt wurde oder wenn gegen sie in einem Strafprozess eine Strafe ausgesprochen wurde und die Maßnahme rechtskräftig (nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar) geworden ist. Auch Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, gelten als Vorstrafen. Ordnungswidrigkeiten sind keine Vorstrafen.

Rechtskräftig gewordene gerichtliche Strafen und Strafbefehle werden in das  Bundeszentralregister aufgenommen. Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bestimmt detailliert, wie die Eintragung einer Vorstrafe in das Bundezentralregister zu erfolgen hat. Die Eintragung von Vorstrafen in das Bundeszentralregister endet nach bestimmten Fristen. Die Fristen unterscheiden sich nach der Schwere der begangenen Straftat und der Höhe der festgesetzten Strafe. Das BZRG sieht Fristen von fünf, zehn, fünfzehn und zwanzig Jahren vor. Eine Frist von zwanzig Jahren gilt nur für Verurteilungen wegen begangener Sexualdelikte in Verbindung mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr.

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass zur eigentlichen Frist die Dauer der verhängten Haftstrafe hinzugerechnet wird – die Dauer der Verzeichnung der Vorstrafe im Bundeszentralregister kann sich so erheblich verlängern. Vorstrafen, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen oder die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder einer psychiatrischen Klinik bewirken werden nicht aus dem Register entfernt.

Sobald eine Frist abgelaufen ist, darf über die eingetragene Vorstrafe keine Auskunft in einem Führungszeugnis mehr erteilt werden. Zwar bleibt die Eintragung nach Fristablauf noch ein Jahr bestehen (Überliegefrist) und wird erst dann endgültig gelöscht; mit Ablauf der Frist der Eintragung der Vorstrafe gilt die betroffene Person aber wieder als nicht vorbestraft

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Vorstrafe

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.