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Wichtige Gebiete zur Vorstrafe
- Führungszeugnis
- Strafprozess
- Strafbefehl
- Bundeszentralregister
In Deutschland spricht man von einer Vorstrafe, wenn gegen eine Person ein Strafbefehl verhängt wurde oder wenn gegen sie in einem Strafprozess eine Strafe ausgesprochen wurde und die Maßnahme rechtskräftig (nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar) geworden ist. Auch Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, gelten als Vorstrafen. Ordnungswidrigkeiten sind keine Vorstrafen.
Rechtskräftig gewordene gerichtliche Strafen und Strafbefehle werden in das Bundeszentralregister aufgenommen. Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bestimmt detailliert, wie die Eintragung einer Vorstrafe in das Bundezentralregister zu erfolgen hat. Die Eintragung von Vorstrafen in das Bundeszentralregister endet nach bestimmten Fristen. Die Fristen unterscheiden sich nach der Schwere der begangenen Straftat und der Höhe der festgesetzten Strafe. Das BZRG sieht Fristen von fünf, zehn, fünfzehn und zwanzig Jahren vor. Eine Frist von zwanzig Jahren gilt nur für Verurteilungen wegen begangener Sexualdelikte in Verbindung mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr.
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass zur eigentlichen Frist die Dauer der verhängten Haftstrafe hinzugerechnet wird – die Dauer der Verzeichnung der Vorstrafe im Bundeszentralregister kann sich so erheblich verlängern. Vorstrafen, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen oder die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder einer psychiatrischen Klinik bewirken werden nicht aus dem Register entfernt.
Sobald eine Frist abgelaufen ist, darf über die eingetragene Vorstrafe keine Auskunft in einem Führungszeugnis mehr erteilt werden. Zwar bleibt die Eintragung nach Fristablauf noch ein Jahr bestehen (Überliegefrist) und wird erst dann endgültig gelöscht; mit Ablauf der Frist der Eintragung der Vorstrafe gilt die betroffene Person aber wieder als nicht vorbestraft
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Vorstrafe
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