☎ Anwaltshotline “Verminderte Schuldfähigkeit”

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Sie haben eine Straftat begangen und wollen wissen, ob Sie mit einer verminderten Schuldfähigkeit rechnen können? Oder Sie haben allgemeine Fragen dazu, wann eine verminderte Schuldfähigkeit gilt? Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Verminderte Schuldfähigkeit an!

Wichtige Informationen zu Verminderte Schuldfähigkeit

  • Milderung
  • Gesetzliches Mindestmaß
  • Bewusstseinsstörung
  • Vollrausch
  • Freiheitsstrafe

Sie erhalten im Rahmen der „Beratung Verminderte Schuldfähigkeit“ Informationen zu jedem der angeführten Themen. Rufen Sie dazu die „Hotline Verminderte Schuldfähigkeit“ an!

Unter dem Begriff der verminderten Schuldfähigkeit versteht man eine Milderung der Strafe nach § 21 des Strafgesetzbuches (StGB), wenn der Täter nicht in der Lage war, das begangene Unrecht einzusehen. Das ist etwa der Fall, wenn die Tat aufgrund einer krankhaften seelischen Störung, einer Bewusstseinsstörung oder einer anderen psychischen Krankheit begangen wurde. Ebenso kann nach § 323a StGB eine Verminderung der Schuldfähigkeit eintreten, wenn sich der Täter in einem durch Alkohol oder andere Rauschmittel bedingten Vollrausch befindet. Anstelle der eigentlichen Strafe wird er mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Diese darf jedoch nicht das Maß der im Vollrausch begangenen Tat übersteigen.

Bei der verminderten Schuldfähigkeit wird die Strafe gemildert. Nach § 49 StGB wird eine lebenslängliche Freiheitsstrafe durch eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren ersetzt. In anderen Fällen dürfen höchstens drei Viertel des Höchstmaßes oder der Höchstzahl einer Geldstrafe angewendet werden. Ebenso kann die Strafe auf das gesetzliche Mindestmaß abgemildert werden.

Wollen Sie wissen, wann Sie mit einer verminderten Schuldfähigkeit rechnen können oder haben Sie unter Einfluss von Rauschmitteln eine Straftat begangen? Bei der „Anwaltshotline Verminderte Schuldfähigkeit“ erhalten Sie die notwendigen Informationen. Rufen Sie noch heute die „Hotline Verminderte Schuldfähigkeit“ an und lassen Sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten. Legen Sie die nötigen Unterlagen bitte bereits vor dem Telefonat bereit, um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

Schriftliche Rechtsberatung zu Verminderte Schuldfähigkeit

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.