Wurde Ihnen dringend benötigte Hilfe untersagt oder sehen Sich einer Klage wegen unterlassener Hilfeleistung gegenüber? Rufen sie die Anwaltshotline Unterlassene Hilfeleistung an und erhalten Sie rechtlichen Beistand!
Wichtige Informationen zu Unterlassene Hilfeleistung
- Unglücksfall
- Gemeine Gefahr
- Verkehrsunfall
- Solidarität
- Zumutbarkeit
Bei der „Beratung zu unterlassener Hilfeleistung“ erhalten Sie von unseren Anwälten Informationen zu den oben angeführten Themen. Wählen Sie einfach die Nummer der „Hotline Unterlassene Hilfeleistung“!
Eine unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn bei einem Unglücksfall oder bei einer gemeinen Gefahr keine Hilfe geleistet wird, obwohl diese erforderlich gewesen wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn keine Gefahr für den Helfenden besteht oder keine andere Pflicht verletzt wird. Nach § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) wird die unterlassene Hilfeleistung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Durch die angedrohte Strafe soll die gesellschaftliche Solidarität in Notfällen gewährleistet werden.
Ein Unglücksfall wird nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs als plötzlich eintretendes Ereignis definiert, durch das eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert droht. Dazu gehören etwa Verkehrsunfälle und Straftaten wie Vergewaltigungen oder Überfälle, aber auch plötzliche Verschlimmerungen von Gesundheitszuständen. Eine gemeine Gefahr liegt hingegen vor, wenn etwa durch Naturkatastrophen eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Die Hilfeleistung ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn Unklarheit über die Erfolgsaussichten besteht. Eine Ausnahme bildet die offensichtlich nutzlose Hilfe, wenn die Person bereits verstorben ist, sie die Hilfe ablehnt oder bereits andere Personen helfen. Auch der Grad der Zumutbarkeit muss im Fall einer unterlassenen Hilfeleistung beachtet werden. So ist jeder nur soweit zur Hilfe verpflichtet, wie es seine Fähigkeiten zulassen und keine anderen Pflichten verletzt werden.
Wurden Sie durch eine unterlassene Hilfeleistung geschädigt? Oder droht Ihnen eine Klage, weil Sie eine Situation falsch eingeschätzt haben? Möchten Sie sich bereits im Voraus darüber informieren, wann eine unterlassene Hilfeleistung vorliegt? Unsere kompetenten Rechtsanwälte bei der „Anwaltshotline Unterlassene Hilfeleistung“ beantworten Ihre Fragen gerne. Bitte legen Sie bereits im Voraus die nötigen Unterlagen bereit, um Wartezeiten zu vermeiden.
Schriftliche Rechtsberatung zu Unterlassene Hilfeleistung
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