Sie möchten bei Ihrem Opfer Wiedergutmachung leisten oder denken darüber nach, sich einem Täter-Opfer-Ausgleich mit dem Täter zu stellen? Alles Wissenswerte rund um das Thema erfahren Sie bei einem Rechtsanwalt unserer „Hotline Strafrecht“.
Interessantes zum Täter-Opfer-Ausgleich
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- Wiedergutmachung
Oft ist ein Strafverfahren weder für den Täter noch für die Opfer einer Straftat zufriedenstellend. Der reuevolle Straftäter möchte sich bei seinem Opfer entschuldigen oder Wiedergutmachung leisten, das Opfer erwartet vielleicht eine Erklärung, warum es zu der Tat gekommen ist. Der Strafprozess bietet dafür meist nicht die richtigen Rahmenbedingungen. Hat der Geschädigte auch materielle Ansprüche gegen den Täter, dann muss er sie in einem gesonderten Zivilprozess einklagen. Das kostet meist nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld.
Hier kann ein Täter-Opfer-Ausgleich die passende Lösung sein. Dieses Konzept bietet beiden Parteien die Möglichkeit, sich bereits vor dem eigentlichen Strafverfahren gemeinsam an einen Tisch zu setzen und über die Angelegenheit zu sprechen. Sie können eine Wiedergutmachung vereinbaren, die der Täter ganz unbürokratisch und ohne Gerichtsverfahren direkt an das Opfer leistet. Außerdem bietet sich so die Gelegenheit für den Täter, sich für sein Handeln zu entschuldigen oder seine Beweggründe dafür darzulegen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich trägt zur Aufarbeitung der Tat und zur Rehabilitation des Täters bei. Auch Opfern fällt es nach einem solchen Ausgleich erfahrungsgemäß leichter, das Erlebte zu verarbeiten. Je nachdem, wie erfolgreich ein Täter-Opfer-Ausgleich ist und um welche Straftat es geht, kann dadurch unter Umständen sogar das Strafverfahren komplett abgewendet oder die Strafe gesenkt werden.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann aber nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn beide Parteien gemeinsam diesen Weg beschreiten wollen. Verweigert der Täter oder das Opfer seine Mitarbeit, scheitert dieses Konzept. Sie haben eine Straftat verübt oder sind zum Opfer eines solchen Handelns geworden? Ein Täter-Opfer-Ausgleich steht nun im Raum? Bevor Sie Ihre Teilnahme an einem solchen gemeinsamen Gespräch verweigern, sollten Sie sich genau darüber informieren, welche Vorteile dieser Schritt für Sie mit sich bringen kann. Genaueres erklärt Ihnen gern ein Rechtsanwalt für Strafrecht – fragen Sie direkt über unsere „Hotline Strafrecht“ beim Fachmann nach!
Schriftliche Rechtsberatung zum Täter-Opfer-Ausgleich
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