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Wichtige Gebiete zum Strafvollzug

  • Hafturlaub
  • Ausgang
  • Justizvollzugsanstalt
  • Untersuchungshaft

Der Strafvollzug dient dem Vollzug rechtskräftig gewordener Strafen. Rechtsgrundlage für den Strafvollzug ist in Deutschland die Strafprozessordnung (StPO) und die auf dem Strafvollzugsgesetz von 1977 basierenden Vollzugsgesetze der Bundesländer, die im Rahmen der Föderalismusreform entstanden sind. Den maßgeblichen Gesetzen zufolge soll der Strafvollzug bewirken, dass „der Gefangene fähig wird, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“. Ein weiterer Aspekt ist der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten.

In Deutschland sind insgesamt rund 70.000 Menschen in Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Abzüglich der Personen, die in Untersuchungshaft sind und derer, die sich aufgrund von nicht einbringbaren Geldstrafen in Ersatzhaft befinden, bleiben etwas mehr als 50.000 Personen übrig, die im Strafvollzug leben.

Unterschieden wird zwischen den beiden Formen offener Strafvollzug und geschlossener Strafvollzug. Im offenen Vollzug verbringt der Sträfling in der Regel nur die Nächte in der Justizvollzugsanstalt, tagsüber kann er an seinem Arbeitsplatz sein und so einen verhältnismäßig normalen Lebensrhythmus beibehalten. §10 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) bestimmt hierzu:

„Ein Gefangener soll mit seiner Zustimmung in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt und namentlich nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde.“

Im geschlossenen Vollzug ist dies nicht möglich. Der verurteilte Straftäter befindet sich im geschlossenen Vollzug dauerhaft in der Haftanstalt und kann diese, außer im Fall von Hafturlaub oder Ausgang, nicht verlassen. Der Kontakt zur Außenwelt beschränkt sich auf gelegentliche überwachte Verwandtenbesuche und Schriftverkehr.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Strafvollzug

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