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Interessante Themen zum Strafverfahren

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Zu jedem der oben genannten Gebiete leisten unsere erfahrenen Rechtsanwälte umfangreiche „Beratung zum Strafverfahren“. Rufen Sie sofort die „Hotline Strafverfahren“ an!

Das Strafverfahren setzt sich aus insgesamt fünf Phasen zusammen. Zunächst steht das Erkenntnisverfahren an erster Stelle, das aus dem Ermittlungs-, dem Zwischen- und dem Hauptverfahren besteht, daran anknüpfend erfolgt die Berufung und die Revision, bis es am Ende zur Urteilsvollstreckung kommt. Um ein Ermittlungsverfahren einleiten zu können, muss zunächst ein Anfangsverdacht gegen den Täter bestehen. Die Rechtsquellen für Strafverfahren in Deutschland sind die Strafprozessordnung (StPO), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mit dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), das Jugendgerichtsgesetz (JGG), die Europäische Menschenrechtskonvention und das Verfassungsrecht.

Das Strafverfahren basiert auf mehreren juristischen Grundsätzen, die im Gang des Verfahrens stets zur Geltung zu kommen haben. Im Einzelnen sind die das Offizialprinzip, das Legalitätsprinzip, der Anklagegrundsatz und der Ermittlungsgrundsatz. Das Offizialprinzip (auch: Offizialmaxime) besagt, dass die Strafverfolgung alleine dem Staat obliegt und nicht den betroffenen Parteien. Das Legalitätsprinzip besagt, dass Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, ein Verfahren zu eröffnen, sobald sie Kenntnis von einer Straftat erlangen. Der Anklagegrundsatz (auch: Akkusationsprinzip) besagt, dass Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe vorgenommen werden müssen – die Anklage kann also nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Der Ermittlungsgrundsatz schließlich besagt, dass jeder Sachverhalt, der der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, durch das Gericht untersucht werden muss.

Haben Sie sich einer Straftat schuldig gemacht und sind nun Angeklagter in einem Strafverfahren? Um sich bestmöglich zu verteidigen und eine möglichst milde Strafe zu erhalten, sollten Sie sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt wenden. Einen solchen können Sie am einfachsten über die „Anwaltshotline Strafverfahren“ kontaktieren. Legen Sie alle wichtigen Dokumente bereit und rufen Sie am besten jetzt die „Hotline Strafverfahren“ an.

Schriftliche Rechtsberatung zum Strafverfahren

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.