Sind Sie Opfer von Stalking? Wie Sie der psychischen Belastung ein Ende setzen können und wie Sie das Handeln des Täters auf rechtlichem Weg unterbinden können, erklärt Ihnen ein Anwalt. Rufen Sie am besten sofort die Anwaltshotline Stalking an!
Wichtige Themen zum Stalking
- Kontaktverbot
- Opferentschädigung
- Nachstellung
- Belästigung
- Unterlassungsverfügung
Bei der „Beratung zum Stalking“ berät Sie zu jedem der genannten Bereiche ein qualifizierter Rechtsanwalt umfassend. Rufen Sie dafür jetzt die „Hotline Strafrecht“ an!
Stalking bedeutet, dass eine Person von jemandem beharrlich verfolgt und belästigt wird, wodurch das Opfer einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt ist und auch körperliche Schäden davon tragen kann. Stalker überwachen ihre Opfer und sammeln alle möglichen Informationen zu der Person. Das Verhalten eines Stalkers wird häufig von dem Wunsch geleitet, eine Beziehung mit dem Opfer zu führen. Ablehnung wandelt die Motivation des Täters oft in Aggression um. Typische Stalker-Handlungen sind einerseits das regelmäßige Schreiben von Liebesbriefen, das Anbringen von Blumen oder Geschenken am Auto oder an der Wohnungstür sowie das häufige Schreiben von E-Mails und SMS; andererseits sind auch Telefonterror, Drohungen, Sachbeschädigung und Diffamierung des Opfers bei Freunden oder dem Arbeitgeber typisch.
Unerwiderte Liebe ist ein Grund für Stalking. Es gibt aber auch Stalker, die aus Rache handeln. Im Jahr 2007 wurde der Straftatbestand der Nachstellung -der Begriff, unter dem Stalking in Deutschland geführt wird- in das Strafgesetzbuch eingeführt. Handelt es sich um eine einfache Nachstellung, kann diese mit einer Geldstrafe geahndet werden. Möglich ist aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Ein Stalker macht Ihnen das Leben zur Hölle und terrorisiert Sie stündlich mit Anrufen oder lauert Ihnen sogar auf? Diese belastende Situation lässt sich in den meisten Fällen nur gerichtlich unterbinden. Wenn Sie nicht länger belästigt werden möchten, sollten Sie einen Anwalt zu Hilfe holen. Einen solchen erreichen Sie ganz einfach über die „Anwaltshotline zum Stalking“. Legen Sie gegebenenfalls wichtige Unterlagen für das Telefonat bereit und rufen Sie gleich jetzt bei der „Hotline Strafrecht“ an!
Schriftliche Rechtsberatung zum Stalking
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.