Eine der häufigsten Straftaten ist in Deutschland die Sachbeschädigung. Welche Handlungen von dem Tatbestand umfasst sind und mit welchen Sanktionen Sie bei einer Anklage rechnen müssen, erfahren Sie von einem erfahrenen Anwalt direkt am Telefon. Ein Anruf bei unserer „Hotline Strafrecht“ genügt.
Interessantes zur Sachbeschädigung
- Straftat
- Beschädigung
- Zerstörung
- Graffiti
- Versuch
Die Sachbeschädigung ist eine Straftat, die im Strafgesetzbuch in den §§ 303 bis 305a geregelt ist. Der Tatbestand dieses Delikts ist dann erfüllt, wenn man rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Rechtswidrig heißt hier, dass man dazu nicht befugt war, also keine Erlaubnis vom Eigentümer der Sache hatte, und auch keine besonderen Umstände vorlagen, durch welche die Sachbeschädigung gerechtfertigt gewesen wäre. Das wäre etwa bei Notwehr oder Notstand der Fall. Fremd ist eine Sache dann, wenn sie dem Täter nicht gehört oder ihm zumindest nicht allein gehört. Außerdem darf sie nicht herrenlos sein, also gar keinen Eigentümer haben.
Die Sachbeschädigung umfasst sowohl Beschädigungen als auch Zerstörungen, außerdem sind Veränderungen des Erscheinungsbildes vom Tatbestand umfasst, wenn Sie unbefugt geschehen. Die Veränderung muss von Dauer und nicht unerheblich sein. Der klassische Fall ist die Anbringung von Graffitis auf fremden Hauswänden: Das Haus selbst wird durch das Graffiti nicht beschädigt oder zerstört, sein Erscheinungsbild aber maßgeblich verändert. Graffitis sind darüber hinaus nicht so ohne weiteres zu entfernen, die Veränderung ist also nicht nur vorübergehend. Anders sieht das bei reinen Verschmutzungen aus, die ohne großen Aufwand wieder entfernt werden können – in diesem Fall ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt.
Der Versuch einer Sachbeschädigung ist bereits strafbar. Darüber hinaus wird verlangt, dass der Täter die Sachbeschädigung mit Vorsatz begangen hat, Fahrlässigkeit reicht hier nicht aus. In der Regel wird eine Sachbeschädigung von der Justiz nur auf Antrag verfolgt.
Bei einer Anklage auf Sachbeschädigung sollte nicht auf anwaltliche Unterstützung verzichtet werden. Gleiches gilt, wenn jemand Ihr Eigentum beschädigt oder zerstört hat und Sie deshalb Anzeige bei der Polizei erstatten möchten. Informieren Sie sich direkt beim Rechtsanwalt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Über die „Hotline Strafrecht“ können Sie direkt mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Sachbeschädigung
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