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Mit einer Anklage wegen Raub ist nicht zu spaßen – das kann nicht nur schwerwiegende Strafen nach sich ziehen, sondern bringt unter Umständen auch eine Eintragung ins Führungszeugnis mit sich. Holen Sie sich deshalb professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt – am besten direkt über unsere „Hotline Strafrecht“.

Interessantes zum Raub

  • Straftat
  • Gewalt
  • Wegnahme
  • Diebstahl
  • Freiheitsstrafe

Damit ein Raub nach § 249 StGB vorliegt, muss der Täter verschiedene Merkmale erfüllt haben. Zum einen muss er einen Diebstahl begehen, also jemand anderem eine Sache wegnehmen, die dem Täter zumindest nicht allein gehört und die nicht herrenlos ist und somit gar keinen Eigentümer hat.

Er muss außerdem die Absicht haben, sich gegen den Willen des Eigentümers die weggenommene Sache auch zuzueignen, sie also nicht wieder zurückzugeben. Das reicht jedoch allein nicht aus, denn sonst läge nur ein einfacher Diebstahl vor. Der Täter muss bei der Tat außerdem Gewalt anwenden oder dem Opfer drohen. Vereinfacht ausgedrückt: Beim Raub handelt es sich um einen Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen.

Was ist Raub?

Raub ist eine Straftat, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Dabei geht es um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt oder Drohung gegen eine Person. Der Täter muss dabei den Vorsatz haben, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.

Raub ist ein schweres Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Je nach Schwere der Tat und der Folgen kann die Strafe auch höher ausfallen. Zum Beispiel gilt ein schwerer Raub, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder wenn er das Opfer schwer verletzt oder in Lebensgefahr bringt.

Er ist nicht mit Diebstahl zu verwechseln, der nur die Wegnahme einer fremden Sache ohne Gewalt oder Drohung beinhaltet. Auch nicht mit räuberischem Diebstahl, der die Gewalt oder Drohung nur zur Beutesicherung einsetzt. Raub erfordert eine Gewalt oder Drohung schon bei der Wegnahme der Sache.

Raub ist ein aktuelles Thema, das viele rechtliche Fragen aufwirft. Zum Beispiel: Wie wird Raub nachgewiesen? Wie kann sich das Opfer wehren? Welche Schadensersatzansprüche hat das Opfer? Wie wird Raub international geahndet? Diese und andere Fragen werden in diesem Blogbeitrag von einem Experten analysiert und diskutiert.

Stichworte: Strafrecht, StGB, Gewalt, Drohung, Bereicherungsvorsatz

Das Gesetz kennt noch einige Sonderformen des „einfachen“ Raubes, bei denen zusätzlich noch weitere Tatumstände vorliegen müssen. Ein schwerer Raub liegt in verschiedenen Fällen vor, beispielsweise dann, wenn er von einer Bande begangen wird, der Täter eine Waffe bei sich trägt beziehungsweise diese bei der Tat benutzt oder wenn das Opfer körperlich schwer misshandelt wird. Ein schwerer Raub zieht regelmäßig höhere Strafen nach sich als ein einfacher.

Darüber hinaus kann man auch für einen Raub mit Todesfolge verurteilt werden, wenn der Täter durch seine Handlungen wenigstens leichtfertig den Tod einer anderen Person verursacht. In diesem Fall hat er mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe zu rechnen.

Eine Anklage darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden – hier ist unbedingt rechtlicher Beistand zu empfehlen. Auch Opfer einer solchen Tat sollten sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt holen, damit Ihre Interessen im Verfahren gegen den Täter angemessen vertreten werden. Eine erste Anlaufstelle bietet Ihnen unsere „Hotline Strafrecht“: Dort haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht zu sprechen und sich zum Thema beraten zu lassen.

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