Sie sind Opfer einer Straftat geworden und wollen wissen, welche Rechte Ihnen während dem Strafprozess zustehen? Bei der Anwaltshotline Opferschutz erhalten Sie rechtlichen Beistand!
Wichtige Informationen zu Opferschutz
- Zeugenschutz
- Strafprozess
- Strafprozessordnung (StPO)
- Vernehmung
- Entschädigung
Zu jedem der genannten Themen erhalten Sie im Rahmen der „Beratung zu Opferschutz“ von unseren Anwälten Informationen. Wählen Sie einfach die Nummer der „Hotline Opferschutz“!
Der Opferschutz enthält Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der Opfer und Zeugen von Straftaten. Dazu gehören unter anderem Regelungen innerhalb der Strafprozessordnung (StPO), die Zeugen während des Strafverfahrens schützen sollen. Nach § 68 StGB ist ein Zeuge nicht dazu verpflichtet, genaue Angaben über seine Identität und seinen Wohnort zu machen, wenn dadurch seine körperliche Unversehrtheit, sein Leben oder seine Freiheit gefährdet werden könnten. Aus denselben Gründen kann die Vernehmung nach §§ 247 StGB mithilfe von audiovisuellen Mitteln durchgeführt oder der Angeklagte aus dem Sitzungszimmer entfernt werden. Auch kann ein Zeuge im Rahmen von § 5 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes (ZSHG) eine vorübergehende Tarnidentität erhalten.
Opfer innerhalb des Strafprozesses haben nach § 406 f. StGB Anspruch auf den Beistand oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der Einsicht in die Prozessakten nehmen darf. Ebenso hat das Opfer in der Hauptverhandlung ein Anwesenheitsrecht und ein Anrecht darauf, über das Ergebnis informiert zu werden. Auch ein Anspruch auf eine vermögensrechtliche Entschädigung gehört nach 403ff. StGB zum Opferschutz. Minderjährige Opfer werden in besonderem Umfang geschützt. So werden bevorzugt audiovisuelle Aufnahmen der Vernehmung angefertigt, um die damit verbundene Belastung so gering wie möglich zu halten und erneute Befragungen zu vermeiden.
Nehmen Sie als Opfer an einem Strafprozess teil? Haben Sie Fragen zu Ihnen Rechten oder wollen Sie wissen, welche Regelungen für Sie gelten? Bei der „Anwaltshotline Opferschutz“ werden Ihre Fragen von einem fachkundigen Rechtsanwalt beantwortet. Um eine noch schnellere Beratung zu gewährleisten bitten wir Sie, Ihre Unterlagen bereits vor ihrem Anruf bereit zu halten.
Schriftliche Rechtsberatung zu Opferschutz
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.