☎ Anwaltshotline “Notwehr”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Notwehr dient der „Beratung zur Notwehr”! Über die “Hotline Notwehr” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Notwehr

  • Strafgesetzbuch
  • Missverhältnis
  • Notwehrexzess
  • Angriff

Notwehr ist in Deutschland gesetzlich definiert als diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. Die (fast) identische Beschreibung des Begriffs Notwehr findet sich in § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in § 32 Strafgesetzbuch (StGB) und in § 15 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Abgedeckt sind Angriffe auf sämtliche Individualrechtsgüter (Freiheit, Ehre, Eigentum, Leben, Leib). Ein Angriff auf die Rechtsgüter der Allgemeinheit ist nicht notwehrfähig. Von der Notwehr abzugrenzen ist die sogenannte Nothilfe, die die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf eine andere Person bezeichnet.

Die Voraussetzung für Notwehr ist eine durch einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff bedingte Notlage. Als Angriff gilt in diesem Zusammenhang jede menschliche Handlung, die eine Bedrohung der geschützten Rechtsgüter der bedrohten Person darstellt. Die Gegenwärtigkeit des Angriffs, ist zwischen dem Ansetzen des Angreifers zur Tat und der Beendigung der Tat gegeben. Nach der Beendigung der Tat ist Notwehr nicht mehr möglich. Zudem muss die Notwehr geboten bzw. erforderlich sein. Sie ist erforderlich, wenn sie von allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Abwehr des Angriffs das mildeste darstellt. Geboten ist die Notwehr unter Umständen nicht, wenn etwa ein Missverhältnis zwischen angegriffenem und verletztem Gut vorliegt oder wenn die Notwehr mit der Verletzung von Menschenrechten verbunden ist.

Wer als Angegriffener das Ausmaß seiner bloßen Verteidigung überschreitet, begeht einen Notwehrexzess. Die kann unter Umständen dazu führen, dass der Angegriffene wiederum selbst strafbar macht.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Notwehr

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