Ihnen droht eine Haftstrafe oder eine Ihnen nahestehende Person sitzt in einer Justizvollzugsanstalt ein? Welche genauen Regelungen das deutsche Recht zum Haftvollzug trifft, erfahren Sie von einem Rechtsanwalt für Strafrecht. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an unsere „Hotline Strafrecht“ – dort werden Sie gern mit einem Rechtsanwalt verbunden.
Interessantes zur JVA (Justizvollzugsanstalt)
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- Strafvollzug
Die Justizvollzugsanstalt oder kurz JVA ist in Deutschland diejenige Institution, in welcher der Strafvollzug durchgeführt wird. Die JVA erfüllt verschiedene Funktionen: In ihr verbüßen Täter Ihre Freiheitsstrafen. Das schließt auch minderjährige und bereits volljährige Täter ein, die eine Jugendstrafe ableisten müssen. Außerdem werden in der JVA auch die Untersuchungshaft und Abschiebehaft durchgeführt, ebenso wie die Ableistung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Unterbringung eines Straftäters in einer JVA erfüllt in Deutschland zwei grundlegende Ziele: Zum einen soll die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten durch den Gefangenen geschützt werden. Zum anderen soll der Freiheitsentzug in Kombination mit verschiedenen weiteren Maßnahmen dazu führen, dass der Häftling in Zukunft ein verantwortungsbewusstes Leben führen kann und von weiteren Straftaten absieht. Das wird durch die Eingliederung in einen geregelten Tagesablauf, die Durchführung einer Therapie oder durch andere Resozialisierungsmaßnahmen angestrebt.
Gegenteilige Folgen einer Unterbringung in einer JVA sollen vermieden werden: Ziel ist es, die Verhältnisse in der Anstalt an die allgemeinen Lebensverhältnisse so gut wie möglich anzupassen und dem Gefangenen dabei zu helfen, sich nach seiner Freilassung erneut in die Gesellschaft einzugliedern. Allgemeine Regelungen zum Strafvollzug werden im Strafvollzugsgesetz getroffen. Die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten unterliegt allerdings der jeweiligen Landesjustizverwaltung und kann deshalb von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Nicht immer läuft es in der JVA aber so, wie es sollte: Was ist zu tun, wenn auf einmal ein offener Vollzug in einen geschlossenen umgewandelt wird? Möchten Sie eine Änderung in Ihrem Vollzugsplan erreichen? Wie kann man sich wehren, wenn man von Mithäftlingen oder Anstaltspersonal körperlich oder seelisch misshandelt wird? Fragen Sie einen Fachmann für Strafrecht, der sich mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Strafvollzug auskennt und Sie individuell berät. Über unsere „Hotline Strafrecht“ können Sie Kontakt aufnehmen.
Schriftliche Rechtsberatung zur JVA (Justizvollzugsanstalt)
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.