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Interessantes zum Gefängnis
- JVA
- Freiheitsstrafe
- Strafvollzug
- Untersuchungshaft
- Ersatzfreiheitsstrafe
Das Wort Gefängnis wird umgangssprachlich gebraucht, wenn man von der Justizvollzugsanstalt spricht. Wird jemand wegen einer Straftat verurteilt, können ihn verschiedene Strafen treffen. Bei besonders schweren Delikten oder wiederholter Tatbegehung wird dabei zumeist eine Freiheitsstrafe angeordnet, die der Täter in einem Gefängnis verbüßen muss.
Im Allgemeinen geschieht dies in einer Justizvollzugsanstalt, kurz JVA. Die Insassen in einer solchen Einrichtung leisten sowohl Freiheitsstrafen nach Erwachsenenstrafrecht als auch nach Jugendstrafrecht ab. Zudem werden dort Gefangene untergebracht, die sich in Untersuchungshaft oder in Abschiebungshaft befinden.
Darüber hinaus bietet das Gesetz die Möglichkeit, eine verhängte Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umzuwandeln. Kann der Verurteilte die Geldstrafe nicht zahlen oder weigert er sich, kann er jeden Tagessatz seiner Geldstrafe wahlweise auch durch einen Tag Freiheitsstrafe ersetzen. Die Strafe ist in einer JVA abzuleisten.
Der Strafvollzug im Gefängnis ist nach Geschlechtern getrennt, für Frauen und Männer gibt es verschiedene Unterbringungsbereiche. Zudem gibt es in Deutschland mittlerweile einige Anstalten, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Strafgefangener ausgerichtet sind. Für die Ableistung von Freiheitsstrafen stehen in den deutschen Strafvollzugsanstalten zwei grundlegende Modelle zur Verfügung: offener und geschlossener Vollzug. Im geschlossenen Vollzug hat der Strafgefangene im Allgemeinen rund um die Uhr in der JVA zu verbleiben, während ihm im offenen Vollzug Ausgang gewährt wird, um etwa einer Arbeit nachzugehen. Genauere Regelungen zum Strafvollzug finden sich im Strafvollzugsgesetz.
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