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Interessantes zur Freiheitsberaubung
- Dauerdelikt
- Einsperren
- Festbinden
- Freiheitsentziehung
- Entführung
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Die Freiheitsberaubung stellt einen Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch dar und ist dort in § 239 StGB geregelt. Um eine Freiheitsberaubung handelt es sich gemäß der Vorschrift dann, wenn man einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt. In Frage kommt also etwa das Einsperren eines Menschen in einem verschlossenen Raum oder das Festbinden der Person, so dass diese bewegungsunfähig wird. Bereits der Versuch einer Freiheitsberaubung ist strafbar.
Das Strafmaß ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen, auch eine Geldstrafe ist möglich. Wird das Opfer jedoch länger als eine Woche seiner Freiheit beraubt, wird das Strafmaß bereits auf ein Jahr bis zu zehn Jahre erhöht. Gleiches gilt, wenn das Opfer durch die Freiheitsberaubung selbst oder eine andere Handlung während des Freiheitsentzugs eine schwere Gesundheitsschädigung davonträgt. Verursacht der Täter den Tod seines Opfers, droht ihm eine mindestens dreijährige Gefängnisstrafe.
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