☎ Anwaltshotline “Fahrlässigkeit”

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Ihnen droht eine Strafe wegen Fahrlässigkeit? Kontaktieren Sie einen Anwalt, der Sie über die möglichen Konsequenzen Ihres fahrlässigen Handelns aufklärt und Ihnen sagt, wie Sie sich am besten verhalten. Schnell und unkompliziert erreichen Sie einen solchen über die Anwaltshotline Fahrlässigkeit.

Wichtige Stichpunkte zu Fahrlässigkeit

  • Vorsatz
  • Strafgesetzbuch
  • Körperverletzung

Zu all Ihren Fragen erhalten Sie über die Hotline Fahrlässigkeit kompetente Rechtsauskunft von einem fachkundigen Anwalt.

Grundsätzlich sind nur Taten strafbar, die vorsätzlich begangen wurden. Allerdings kann auch fahrlässiges Handeln bestraft werden, wenn es im Gesetz so vorgesehen ist. Dieser Grundsatz des vorsätzlichen und fahrlässigen Handelns ist Gegenstand von § 15 Strafgesetzbuch (StGB). Mit Vorsatz und Fahrlässigkeit wird dabei die innere Einstellung des Täters, mit der er die Tat begangen hat, beschrieben. Fahrlässig handelt demnach jemand, der eine Straftat begeht, ohne dass er es will beziehungsweise beabsichtigt hat.

Fahrlässigkeit kann vorgeworfen werden, wenn die für die Situation erforderliche Sorgfalt und Umsicht außer Acht gelassen wurden. Dies ist beispielweise auch der Fall, wenn etwas unabsichtlich zerstört oder beschädigt wurde. Für fahrlässige Sachbeschädigung kann man strafrechtlich prinzipiell jedoch nicht belangt werden, der Beschädigte kann lediglich Schadensersatz verlangen. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ist nach § 229 StGB hingegen möglich und wird mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Ob jemand fahrlässig gehandelt hat, wird individuell bewertet. Bei der Bemessung des Sorgfaltsmaßstabs werden unter anderem die intellektuellen Fähigkeiten und Kenntnisse des Täters einbezogen. Wird festgestellt, dass jemand zudem leichtfertig war, stellt dies ein erhöhtes Maß an Fahrlässigkeit dar. Des Weiteren wird im Strafrecht zwischen bewusster Fahrlässigkeit und unbewusster Fahrlässigkeit unterschieden. Dabei spielt es eine Rolle, ob der Täter den Erfolg seiner Tat für möglich hält, ihn billigend in Kauf nimmt oder davon ausgeht, dass schon nichts passieren wird. Um vorzubeugen, dass Ihnen böswillige Absichten unterstellt werden, sollten Sie beim Vorwurf der Fahrlässigkeit sofort einen Anwalt zu Rate ziehen, um durch Ihre Aussage versehentlich nicht einen falschen Eindruck entstehen zu lassen.

Nutzen Sie bei Unklarheiten zum Thema Fahrlässigkeit die telefonische Rechtsberatung der Hotline Fahrlässigkeit! Sie werden mit einem Anwalt verbunden, der Ihnen jede Frage beantwortet und Sie individuell zu Ihrem Anliegen berät. Halten Sie wichtige Dokumente am besten schon vor dem Gespräch griffbereit, um sie bei Bedarf sofort zur Hand zu haben.

Schriftliche Rechtsberatung zu Fahrlässigkeit

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.