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Interessantes zum Einbruch

  • Einbruchdiebstahl
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Wann genau spricht man eigentlich von einem Einbruch? Hier gibt es verschiedene strafrechtlich relevante Delikte, die je nach dem konkreten Sachverhalt in Frage kommen können.

Von einem Hausfriedensbruch spricht man dann, wenn der Täter widerrechtlich in eine Wohnung, einen Geschäftsraum, befriedetes Besitztum oder einen anderen abgeschlossenen Raum eindringt oder dort auch nach einer Aufforderung zum Verlassen des Raumes verweilt (§ 123 StGB). Hierbei handelt es sich um keinen Einbruch im engeren Sinne, denn wirklich von einem Einbruch spricht man nur dann, wenn man sich zu einer Wohnung, einem Geschäfts- oder Dienstraum et cetera Zugang verschafft, um etwas zu stehlen, das sich in dem Raum befindet. Es muss also in jedem Fall der Tatbestand des § 242 StGB (Diebstahl oder versuchter Diebstahl) vorliegen.

Geregelt ist der Einbruchdiebstahl als Teil des besonders schweren Falls des Diebstahls in § 243 StGB und der Wohnungseinbruchdiebstahl noch einmal gesondert in § 244 StGB. Wie der Name schon sagt: Der Wohnungseinbruchdiebstahl grenzt sich vom Einbruchdiebstahl dadurch ab, dass es sich bei dem Raum, in den widerrechtlich eingedrungen oder verweilt wird, um eine Wohnung handelt. Wohnung ist hier weiter gefasst als jede Räumlichkeit zu verstehen, die Menschen als dauerhafte Behausung dient, also etwa eine Mietwohnung oder ein Haus.

Ein Einbruchdiebstahl ist mit drei Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht, kommt aber nicht in Frage, wenn es sich beim entwendeten Gegenstand um eine geringwertige Sache handelt. Im Gegenzug kann ein Wohnungseinbruchdiebstahl mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden und kommt auch bei geringwertigen Sachen in Betracht. Unter Umständen kann dann jedoch auf einen minder schweren Fall plädiert werden: Die Freiheitsstrafe beträgt dann drei Monate bis fünf Jahre.

Sie wurden Opfer eines Einbruchs und möchten nun, dass der Einbrecher dafür bestraft wird? Oder haben Sie einen Einbruch begangen und sind nun angeklagt? Egal in welcher Lage Sie sich befinden, einer unserer erfahrenen Anwälte unterstützt Sie bei Ihrer Rechtsangelegenheit. Einen solchen Anwalt kontaktieren Sie am einfachsten über die „Anwaltshotline Strafrecht“. Legen Sie also notwendige Unterlagen bereit und wählen Sie anschließend die Nummer der „Hotline Strafrecht“!

Schriftliche Rechtsberatung zum Einbruch

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