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Interessantes zum Betrug

  • Straftat
  • „Kaffeefahrt“
  • Irrtum
  • Vermögensschaden
  • Computerbetrug

Spricht man von Betrug im strafrechtlichen Sinn, dann meint man das folgende Prinzip: Der Täter täuscht das Opfer so, dass bei ihm ein Irrtum entsteht. Dieser Irrtum führt dazu, dass das Opfer eine Vermögensverfügung vornimmt und sich oder einen Dritten dadurch unmittelbar schädigt. Profit aus dieser Vermögensverfügung schlägt der Täter. Ein vieldiskutiertes Thema waren in dieser Hinsicht in den letzten Jahren die sogenannten „Kaffeefahrten“. Bei einer Kaffeefahrt werden vor allem Rentner unter falschen Versprechungen dazu gebracht, an einer Bus- oder Schiffsreise teilzunehmen. Der einzige Zweck dieser Veranstaltungen ist es jedoch, den Teilnehmern meist überteuerte Waren zu verkaufen, indem behauptet wird, es handle sich um Schnäppchen.

Unseriöse Verkäufer werben auch meist mit falschen Versprechungen über die Wirkungsweise ihrer Produkte, um Interessenten zum Kauf zu bewegen. Diätpillen, die nicht schlanker machen, Messer, die auch nicht schärfer schneiden als andere, oder Zahnpasta, welche die Zähne absolut nicht weißer werden lässt – häufig ist der Verbraucher vom erworbenen Produkt enttäuscht. Wirbt der Hersteller oder Verkäufer mit Versprechungen, die er nicht einhalten kann und selbst auch weiß, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen, dann macht er sich bereits des versuchten Betruges schuldig, auch dann, wenn niemand seine Waren kauft.

Im Gesetz ist eine ganze Reihe verschiedener Betrugsdelikte geregelt. Das bekannteste ist wohl der Versicherungsbetrug, bei welchem der Versicherte versucht, sich Leistungen der Versicherung zu erschleichen, die ihm eigentlich nicht zustehen. Ein weiterer Sonderfall ist der Computerbetrug: Hier wird kein Mensch, sondern eine Maschine getäuscht, beispielsweise ein Bankautomat. Darüber hinaus werden regelmäßig falsche Angaben gemacht, um einen Kredit zu bekommen. Auch der Kreditbetrug ist strafbar.

Für Laien ist es sehr schwierig zu überblicken, welche Fälle vom Tatbestand des Betruges abgedeckt sind. Manchmal sagt der eigene Instinkt etwas anderes als das Gesetz. Wenn Sie selbst vermuten, auf einen Betrug hereingefallen zu sein, sich aber nicht ganz sicher sind, sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Er berät Sie individuell und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Dafür müssen Sie aber nicht extra einen Termin bei einer Kanzlei machen – ein Anruf bei unserer „Anwaltshotline Strafrecht“ genügt.

Schriftliche Rechtsberatung zum Betrug

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