☎ Anwaltshotline “Betäubungsmittel”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Sie wurden mit Betäubungsmitteln erwischt und müssen sich nun vor Gericht verantworten? Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Rufen Sie jetzt die Anwaltshotline Betäubungsmittel an!

Wichtige Informationen zu Betäubungsmittel

  • BtM
  • BtMG
  • Handel
  • Drogen
  • Betäubungsmittelkriminalität

Umfassende „Beratung zu Betäubungsmittel“ erhalten Sie von unseren Anwälten zu jedem der oben angeführten Themen. Wählen Sie einfach die Nummer der „Hotline Betäubungsmittel“!

In den §§ 29 ff. des Betäubungsmittelgesetzes wird das Betäubungsmittelstrafrecht geregelt. Zu den häufigsten Betäubungsmitteln zählen unter anderem Heroin, Cannabis, Kokain, LSD, Opium oder auch Amphetamine. Welche Stoffe genau nach dem Betäubungsmittelgesetz als Betäubungsmittel eingestuft werden, ist den dem Gesetz beigefügten Anlagen I – III zu entnehmen.

Die Gewichtung der Schuld im Zusammenhang mit den in den §§ 29 ff. BtMG aufgeführten Straftaten ist abhängig von der Menge und der Art des Betäubungsmittels sowie von der Höhe des Wirkstoffgehalts. Zudem ist es für das Strafmaß relevant, ob der Besitzer der Betäubungsmittel diese für den Eigenbedarf in Besitz hat oder ob er mit ihnen vielleicht sogar gewerbsmäßig Handel treibt. Generell wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren derjenige bestraft, der Betäubungsmittel unerlaubterweise entweder herstellt, anbaut, sie erwirbt oder mit ihnen Handel treibt. Oftmals ergeben sich allerdings nicht nur Strafen aus dem Betäubungsmittelgesetz, sondern meist ist damit auch beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar ein Berufsverbot verbunden.

Sie sind unter illegalem Drogeneinfluss Auto gefahren und man hat Sie erwischt? Sie wurden von der Polizei kontrolliert und man hat Betäubungsmittel bei Ihnen sichergestellt? Um das Schlimmste abzuwenden, sollten Sie dringend einen Anwalt über die „Anwaltshotline Betäubungsmittel“ kontaktieren. Legen Sie alle notwendigen Unterlagen für das Telefonat bereit und rufen Sie dann die „Hotline Betäubungsmittel“ an!

Schriftliche Rechtsberatung zu Betäubungsmittel

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.