Ein Kollege, Bekannter oder Passant hat sie persönlich angegriffen und schwer beleidigt? Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Wie Sie rechtlich gegen ein solches Verhalten vorgehen können, erklärt Ihnen ein qualifizierter Anwalt am besten. Rufen Sie dazu jetzt die Anwaltshotline Beleidigung an!
Interessante Aspekte zur Beleidigung
- Ehrdelikt
- Ehrverletzung
- Verleumdung
- üble Nachrede
Bei der „Hotline Strafrecht“ erhalten Sie im Rahmen der „Beratung zur Beleidigung“ ausführlich Auskunft zu jedem der oben genannten Aspekte durch erfahrene Rechtsanwälte. Rufen Sie gleich an!
Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand durch eine Äußerung die Ehre einer Person verletzt. Dabei handelt es sich laut § 185 Strafgesetzbuch um einen Strafbestand, genauer gesagt, um ein Ehrdelikt. Bestraft werden kann eine Beleidigung mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wird die Beleidigung durch eine Tätlichkeit begangen, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zwei Jahre betragen.
Strafbar sind nicht nur verbale Äußerungen, sondern auch schriftliche, bildliche und gestische, wie zum Beispiel der sogenannte Stinkefinger. Keine Beleidigung liegt vor, wenn sich jemand unhöflich oder taktlos verhält, denn das Gesagte muss einen ehrverletzenden Inhalt aufweisen. Bei einer vermeintlichen Beleidigung kommt es auch auf die Umstände der Äußerung an. Derselbe Inhalt kann in der einen Situation eine Beleidigung darstellen und in einer anderen, etwa freundschaftlichen, völlig harmlos sein. Bei einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung kann es sich gegebenenfalls auch um üble Nachrede oder Verleumdung handeln. Da es häufig nicht eindeutig ist, ob eine Beleidung vorliegt oder nicht, kann es sehr hilfreich sein, einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Immer wieder kommt es vor, dass Sie von Arbeitskollegen, Ihrem Vorgesetzten oder Nachbarn böse beleidigt werden? Ein solches Verhalten ist strafbar und Sie müssen es nicht dulden. Wie Sie am besten handeln können, erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt über die „Anwaltshotline Beleidigung“. Rufen Sie am besten jetzt gleich bei der „Hotline Beleidigung“ an und halten Sie wichtige Dokumente für das Gespräch bereit!
Schriftliche Rechtsberatung zur Beleidigung
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