☎ Anwaltshotline “Aussageverweigerungsrecht”

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Sind Sie einer Straftat beschuldigt und unsicher, welche Angaben Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft leisten müssen? Wenden Sie sich an die „Anwaltshotline Strafrecht“: Dort erreichen Sie erfahrene Strafverteidiger, die Sie gern über alle Fragen zum Thema Aussageverweigerungsrecht aufklären.

Interessantes zum Aussageverweigerungsrecht

  • Aussageverweigerung
  • Verdächtigung
  • Beschuldigung
  • Vernehmung
  • Beweisverwertungsverbot

In Deutschland gilt: Ein Beschuldigter hat das Recht, jederzeit die Aussage über das ihm zur Last gelegte Verhalten zu verweigern. Er muss sich nicht selbst belasten. Deshalb ist gesetzlich in § 136 Absatz 1 StPO verankert, dass man ihn vor der ersten Vernehmung auf dieses Recht hinzuweisen hat, und zwar derart, dass er davon noch effektiv Gebrauch machen kann. Er hat außerdem das Recht, bereits vor der ersten Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen und sich mit ihm über das weitere Vorgehen zu beraten. § 163a StPO bestimmt zusätzlich, dass der Beschuldigte sowohl bei einer Vernehmung durch die Polizei als auch durch die Staatsanwaltschaft ein Aussageverweigerungsrecht hat. Auch vor Gericht muss er sich nicht selbst belasten und bei der Eröffnung des Gerichtsverfahrens hat eine neuerliche Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht zu erfolgen.

Doch was geschieht, wenn es die Polizei oder Staatsanwaltschaft unterlässt, den Beschuldigten über dieses Recht aufzuklären? Dann kann es zu einem Beweisverwertungsverbot kommen. Das heißt, dass die durch die Aussage des Beschuldigten gesammelten Beweise nicht im Strafverfahren vorgebracht und zu Lasten des Beschuldigten verwertet werden dürfen.

Hat es die Strafverfolgungsbehörde unterlassen, Sie auf Ihr Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen und Sie sind nun aufgrund der dadurch gemachten Aussage in Schwierigkeiten? Oder haben Sie eine andere Frage zum Aussageverweigerungsrecht? Ein Anruf bei der „Hotline Strafrecht“ schafft schnelle Abhilfe. Über die telefonische Hotline treten Sie mit einem Rechtsanwalt in Kontakt, der Ihnen alle Fragen verständlich beantwortet und Ihnen auf Wunsch konkrete Handlungsanweisungen gibt. Halten Sie beim Anruf wichtige Unterlagen griffbereit, um eventuelle Rückfragen schnell beantworten zu können.

Schriftliche Rechtsberatung zum Aussageverweigerungsrecht

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.