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Sie sitzen an Ihrer Steuererklärung und benötigen genaue Informationen zur Werbekostenpauschale? Lassen Sie sich bei unserer „Hotline Steuerrecht“ von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten – unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gern weiter.

Interessantes zur Werbekostenpauschale

  • Werbungskosten
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  • Einkünfte
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Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel wiederkehrende Einkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und Pensionsfonds,…) entstehen. Dabei kann es sich etwa um Ausgaben für Arbeitsmittel (Werkzeuge, Arbeitskleidung, Fachbücher), doppelte Haushaltsführung, Fortbildung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Bewerbungskosten handeln.

Damit Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, müssen sie tatsächlich vom Steuerpflichtigen auch getragen worden sein, das heißt, er muss die Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildung etc. selbst bezahlt haben. Hat er sie nicht selbst bezahlt, kann er dafür auch keine steuerlichen Vergünstigungen verlangen.

Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Pauschalbeträge festgesetzt, die auf Werbungskosten anzuwenden sind. Sofern der Steuerpflichtige nicht nachweist, dass seine tatsächlichen Kosten höher waren, gelten die folgenden Pauschalbeträge: Für die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit gilt eine Werbekostenpauschale von 1.000 €, aus Kapitalvermögen 51 € (wenn Ehegatten zusammen zur Steuer veranlagt werden, insgesamt 102 €) und bei wiederkehrenden Bezügen 102 €. Die Pauschalen gelten aber immer nur bis zur Höhe der tatsächlichen Einnahmen: Hat ein Arbeitnehmer aus nichtselbstständiger Tätigkeit zum Beispiel nur 950 € verdient, kann er auch nur eine Werbekostenpauschale von 950 € geltend machen.

Sie wissen nicht genau, welche Ausgaben Sie als Werbungskosten anrechnen können? Sie haben eine Frage zu den Pauschalbeträgen oder möchten sich darüber informieren, wie genau Sie Ihre Werbungskosten in der Steuererklärung angeben? Wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht, der Ihnen verlässliche und umfangreiche Informationen zum Thema geben kann. Dafür müssen Sie nicht extra in eine Kanzlei – bei unserer „Hotline Steuerrecht“ werden Sie direkt mit einem Rechtsanwalt verbunden.

Schriftliche Rechtsberatung zur Werbekostenpauschale

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.