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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Steuerfreibetrag dient der „Beratung zum Steuerfreibetrag”! Über die “Hotline Steuerfreibetrag” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zum Steuerfreibetrag

  • Grundfreibetrag
  • Freigrenze
  • Bemessungsgrundlage
  • Einkommensteuer

Unter einem Steuerfreibetrag wird unabhängig von der Art der Steuer ein Betrag verstanden, um welchen die Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Steuer gemindert wird. Nicht zu verwechseln ist der Steuerfreibetrag mit der sogenannten Freigrenze. Bei einer Freigrenze werden zwar auch keine Steuern erhoben, solange die Einkünfte einen vorgegebenen Wert nicht übersteigen, allerdings werden nach dem Übersteigen des maßgeblichen Wertes die Einkünfte komplett besteuert und nicht wie beim Steuerfreibetrag die Differenz aus Einkünften und Freibetrag.

Der bekannteste Steuerfreibetrag des deutschen Steuerrechts ist der sogenannte Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht. Er ist in § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) definiert und wird immer wieder angepasst. In den zwanzig Jahren zwischen 1996 und 2016 entwickelte sich der Grundfreibetrag von einer Höhe von umgerechnet 6.184€ bis zu einer Höhe von 8.652€, stieg in dieser Zeit also um fast 40%.

Das Prinzip des Steuerfreibetrages sei an einem Beispiel zum Grundfreibetrag demonstriert. Wer im Jahr 2016 ein zu versteuerndes Einkommen von 8.652€ oder weniger hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Beträgt das zu versteuernde Einkommen einer Person im Jahr 2016 jedoch 10.000€ und liegt damit über dem Steuerfreibetrag, so werden nur 10.000€ – 8.652€ = 1.348€ besteuert. Der steuerliche Freibetrag bleibt dementsprechend unangetastet.

Neben einer ganzen Reihe weiterer Steuerfreibeträge im Einkommensteuerrecht gibt es auch in anderen Steuerarten Freibeträge. Zu nennen sind hier vor allem die sachlichen und persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sowie die Freibeträge bei Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Steuerfreibetrag

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