☎ Anwaltshotline “Steuerbetrug”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
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69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Ihnen wird Steuerbetrug vorgeworfen oder Sie haben die Befürchtung, dass Sie Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung gemacht haben? Ein rechtlicher Rat schafft Klärung! „Beratung zum Steuerbetrug“ nutzen und dank der Anwaltshotline Steuerbetrug. Schnell und unkompliziert!

Wichtige Gebiete zum Steuerbetrug

  • Steuererklärung
  • Abgabenordnung
  • Finanzamt
  • Steuerverkürzung

Sind Sie Ihren Verpflichtungen als steuerpflichtiger Bürger nicht nachgekommen und es drohen Konsequenzen? Die „Hotline Steuerbetrug“ ist dafür gedacht, dass Sie jetzt gleich beraten werden und ein Anwalt Sie über Ihre Risiken und Chancen aufklären kann! Auch über die Nachzahlungsfrist o.ä. setzt er Sie in Kenntnis. Vielleicht liegt auch kein Steuerbetrug (Steuerhinterziehung) vor, sondern eine Steuerverkürzung vor? Ein Anwalt klärt das mit Ihnen.

Unter Steuerbetrug wird der vorsätzliche Verstoß gegen geltende Steuergesetze verstanden. Der Begriff Steuerbetrug wird oft synonym mit Steuerhinterziehung oder Steuerdelikt verwendet. Die Rechtsgrundlage für die Behandlung von Steuerhinterziehung ist § 370 Abgabenordnung (AO). Neben der Definition des Straftatbestandes wird dort in Absatz 1 vorgeschrieben, dass derjenige, der sich der Steuerhinterziehung strafbar macht, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden muss. Für besonders schwere Fälle schreibt § 370 Absatz 3 vor, dass eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu verhängen ist, eine Geldstrafe kommt nicht in Betracht.

Zu unterscheiden ist zwischen Steuerbetrug im Sinne der Steuerhinterziehung und der Steuerverkürzung. Die Steuerverkürzung bezieht sich auf dieselben Tatbestände wie die Steuerhinterziehung, allerdings ist die Begehung im Fall der Steuerverkürzung auf Fahrlässigkeit zurückzuführen und nicht auf Vorsatz. Die Steuerverkürzung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nach § 378 Absatz 2 mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet.

Schreiben vom Finanzamt o.ä. während der telefonischen Rechtsberatung bereithalten!

Schriftliche Rechtsberatung zum Steuerbetrug

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.