☎ Anwaltshotline “Lohnsteuer”

Beratungspaket zum Festpreis buchen - Anruf vom Anwalt erhalten

29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

weiter

49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

  • entspricht
    1,63€/min

weiter

69*

45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

  • entspricht
    1,53€/min

weiter
So einfach geht's:
  • 1 Beratungspaket auswählen & buchen
  • 2 Optional - Rechtsgebiet auswählen
  • 3 Anwalt ruft Sie an
Sie benötigen schriftliche Auskunft?

Für die schriftliche Stellungsnahme eines Anwalts sowie zur Dokumentenprüfung klicken Sie hier.

Zur schriftlichen Rechtsberatung
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer

Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Lohnsteuer dient der „Beratung zur Lohnsteuer”! Über die “Hotline Lohnsteuer” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Lohnsteuer

  • Arbeitgeber
  • Einkommensteuer
  • Quellensteuer
  • Sachbezüge

Die Lohnsteuer (LSt) ist eine besondere Form der Einkommensteuer (ESt). Sie kommt bei den sogenannten Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit zur Anwendung, die eine von sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuerrechts sind (§2 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit sind die aufkommensstärkste Art von Einkünften im deutschen Steuersystem und sorgen so dafür, dass die Lohnsteuer dem Staat die meisten Einnahmen aller Steuerarten einbringt. Die Lohnsteuer sorgt für rund 25% aller Steuereinnahmen, ihr Aufkommen betrug 2014 167,98 Milliarden Euro.

Die Lohnsteuer wird als Quellensteuer erhoben, das heißt, dass die Steuer direkt an der Auszahlungsquelle abgezogen wird. Der Lohnempfänger und Steuerpflichtige hat die Steuer also nicht selbst an den Staat zu bezahlen, vielmehr geschieht dies durch den Arbeitgeber im Namen seines Angestellten. Die Verantwortung für die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer liegt nach §38 EStG ebenfalls beim Arbeitgeber. Zu versteuern sind im Rahmen der Lohnsteuer nicht nur das Arbeitsentgelt sondern auch geldwerte Vorteile und Sachbezüge.

Sofern ein Steuerpflichtiger außer den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte erzielt und sofern keine Abzüge geltend gemacht werden können, entspricht die durch den Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer der Einkommensteuer. Die Höhe des Steuersatzes ergibt sich in diesem Fall aus §32a EStG.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Lohnsteuer

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.