☎ Anwaltshotline “KFZ-Steuer”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline KFZ-Steuer dient der „Beratung zur KFZ-Steuer”! Über die “Hotline KFZ-Steuer” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur KFZ-Steuer

  • Hubraum
  • Schadstoffemissionen
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Personenkraftwagen

Die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt), umgangssprachlich auch als KFZ-Steuer bezeichnet, ist eine Steuer, die in Deutschland auf

  • das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen,
  • das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden,
  • die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen und
  • die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen

erhoben wird (§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz – KraftStG). Fahrzeuge sind in diesem Zusammenhang alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die nicht permanent schienengeführt sind (§ 2 Abs. 1 KraftStG).

Früher kamen die Einnahmen aus der KFZ-Steuer den Bundesländern zugute, seit dem 1. Juli 2009 ist die KFZ-Steuer jedoch eine Bundessteuer. Die Kraftfahrzeugsteuer bringt dem Staat pro Jahr rund 8,5 Milliarden Euro ein.

Die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer ist in § 8 KraftStG geregelt. Hierbei gelten je nach Fahrzeugart unterschiedliche Vorschriften. Bei Motorrädern und Personenkraftwagen bemisst sich die KFZ-Steuer nach dem Hubraum des Motors und zusätzlich den Schadstoffemissionen, die von dem Fahrzeug verursacht werden. Bei Wohnmobilen bemisst sich die KFZ-Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse sowie nach den Schadstoffemissionen des Fahrzeugs. Bei anderen Fahrzeugtypen (betrifft etwa Kranken- und Leichenwagen oder Fahrzeuge mit Wankelmotor oder Elektromotor) bemisst sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ab einem Fahrzeuggewicht von mehr als 3.500 Kg zusätzlich nach den Schadstoffemissionen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur KFZ-Steuer

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