☎ Anwaltshotline “Jahresabschluss”

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Jahresabschluss dient der „Beratung zum Jahresabschluss”! Über die “Hotline Jahresabschluss” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zum Jahresabschluss

  • Bilanz
  • Handelsgesetzbuch
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Ertragslage

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Er ist zum einen ein Prozess der Erstellung der hierfür vorgeschriebenen Dokumente, der Prüfung dieser Dokumente und der Feststellung (Billigung) der Dokumente durch die hierfür zuständigen Gremien eines Unternehmens; zum anderen ist der Jahresabschluss auch das Dokument selbst.

Bestandteile des Jahresabschlusses sind nach § 242 Handelsgesetzbuch (HGB) mindestens die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften haben ihren Jahresabschluss nach § 264 HGB um einen Anhang zu erweitern, ab einer bestimmten Größe müssen sie zusätzlich noch einen Lagebericht hinzufügen. Von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses sind lediglich diejenigen Einzelkaufleute befreit, die nach § 241a HGB an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.

Die Fristen, die der Gesetzgeber den Unternehmen für die Erstellung des Jahresabschlusses für abgelaufene Geschäftsjahre vorgegeben hat, sind in Abhängigkeit von der Größe eines Unternehmens unterschiedlich lang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben ihren Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres zu erstellen, kleine Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten. Für Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind, sieht das Gesetz keine feste Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses vor. § 243 Abs. 3 HGB fordert lediglich: „Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen“.

Der Jahresabschluss ist durch die Unternehmen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen, damit er dort veröffentlich werden kann. Er soll allen am Unternehmen Beteiligten aber auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, sich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu machen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zum Jahresabschluss

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.