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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Einkommensteuer dient der „Beratung zur Einkommensteuer”! Über die “Hotline Einkommensteuer” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Einkommensteuer

  • Einkommensteuergesetz
  • Einkünfte
  • Einkommen
  • Freibeträge

Die Einkommensteuer (ESt) ist eine Steuer, die sich auf das Einkommen natürlicher Personen bezieht. Das Gegenstück zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer (KSt), die sich auf das Einkommen juristischer Personen bezieht. Die Einnahmen aus der Einkommensteuer machen etwa ein Drittel der Einnahmen des deutschen Staatshaushaltes aus. Rechtsgrundlage der Einkommensteuer sind in erster Linie das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV).

Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens verläuft folgendermaßen:

  1. Zunächst werden die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) ermittelt, diese bilden die Summe der Einkünfte.
  2. Hiervon werden bei Bestehen der Voraussetzungen der Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Freibetrag für Land- und Forstwirte abgezogen, woraus sich der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt.
  3. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden wiederum der Verlustabzug, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungenallgemeiner Art und der Abzugsbetrag für Förderung des Wohneigentums abgezogen; Hinzugefügt werden Einkünfte nach dem Außensteuergesetz. So ergibt sich das Einkommen.
  4. Vom Einkommen werden schließlich noch Freibeträge für Kinder und ein Härteausgleich abgezogen – so ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Nach welchem Tarif die Steuerlast berechnet wird, die eine Person zu tragen hat, ist in § 32a EStG geregelt. Hierbei existieren sogenannte Tarifzonen, innerhalb derer für höhere Einkommen nach und nach höhere Steuersätze fällig werden. Der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 45%.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Einkommensteuer

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