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Wichtige Gebiete zur Abschreibung
- Absetzung für Abnutzung
- Abschreibungsplan
- AfA-Tabellen
- Anschaffungskosten
Die Abschreibung ist ein zentraler Begriff im Steuerrecht und im Handelsrecht. Sie beschreibt die buchmäßige Wertminderung, die ein Vermögensgegenstand erleidet, indem er betriebsgewöhnlich genutzt wird. Abschreibungen sind im Steuerrecht immer Betriebsausgaben und werden hier als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Sie schmälern deshalb den Gewinn, gleichzeitig aber auch die Steuerlast, die auf einem Unternehmen lastet.
Abgeschrieben werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft im Unternehmen zu verbleiben; es bildet die Grundlage der eigentlichen Betriebstätigkeit. Gegenstände des Umlaufvermögens werden aufgrund ihres kurzen Verbleibs im Unternehmen nicht (planmäßig) abgeschrieben.
Die Abschreibung von Vermögensgegenständen hat planmäßig zu erfolgen, weswegen für die verschiedenen Vermögensgegenstände Abschreibungspläne erstellt werden müssen. Ein Abschreibungsplan muss neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes auch die Dauer der betrieblichen Nutzung und eine Angabe zur Abschreibungsmethode enthalten. Auf Grundlage der in Frage kommenden Abschreibungsmethode wird der Vermögensgegenstand dann über die Dauer der betrieblichen Nutzung hinweg abgeschrieben, es werden also jährlich Minderungen der Beträge der Herstellungs- oder Anschaffungskosten vorgenommen. Über welchen Zeitraum ein Vermögensgegenstand abgeschrieben wird, ist speziellen AfA-Tabellen zu entnehmen, die das Bundesministerium der Finanzen bereitstellt. Ein PKW beispielsweise wird über sechs Jahre abgeschrieben, Personalcomputer über drei Jahre, Heißluftballone über fünf Jahre und Golfplätze über 20 Jahre.
Zur Berechnung der jährlich anfallenden Abschreibungsbeträge gibt es mehrere Methoden. Die lineare Abschreibung ist mit immer gleichen Beträgen verbunden. Die degressive Abschreibung (geometrisch oder arithmetisch) führt zu fallenden Abschreibungsbeträgen. Bei der Progressiven Abschreibung steigen die Abschreibungsbeträge im Verlauf der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes an. Die leistungsbezogene Abschreibung führt zu Beträgen, die sich an der tatsächlichen Nutzung eines Anlagegutes orientieren und so von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen können.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Abschreibung
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