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Haben Sie Fragen zu Ihrem Wohngeldantrag? Wenden Sie sich damit an die “Anwaltshotline Sozialrecht”!

Interessantes zum Wohngeldantrag

  • Wohngeld
  • Bewilligung
  • Berechnung
  • Mietzuschuss
  • Lastenzuschuss

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gern zu allen Angelegenheiten weiter, die den Wohngeldantrag betreffen. Nutzen Sie dafür die „Anwaltshotline Sozialrecht“ und informieren Sie sich!

Ist eine angemessene Wohnsituation aufgrund fehlender finanzieller Mittel gefährdet, hat man in Deutschland die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Ein Recht auf Wohngeld haben jedoch nicht alle Personengruppen. Im Wohngeldgesetz (WoGG) ist genau geregelt, wer einen Anspruch auf Wohngeld besitzt und wie sich die Höhe der Leistung berechnet. Wichtig ist jedoch, dass Wohngeld nur auf Antrag gezahlt wird. Ein solcher Antrag kann bei verschiedenen Wohngeldstellen gestellt werden. Je nach Wohnsitz kann das etwa der Landkreis, die Gemeinde oder das Bezirksamt sein. Dabei ist darauf zu achten, welche Form von Wohngeld Sie beantragen wollen. Wohngeld kann einerseits als Mietzuschuss geleistet werden, wenn dadurch Mietkosten abgedeckt werden sollen. Andererseits ist auch ein Lastenzuschuss möglich, wenn Unterstützung bei der Begleichung von Kosten für Kapitaldienst und Bewirtschaftung von Wohnraum benötigt wird. Je nachdem, ob Sie Mietzuschuss oder Lastenzuschuss begehren, sind andere Unterlagen bei der Wohngeldstelle einzureichen. Dazu zählen etwa Einkommensnachweise, der Mietvertrag, der Bescheid über eine Eigenheimzulage oder aktuelle Rentenbescheide.

Dabei verliert man schon einmal den Überblick. Wissen Sie nicht genau, welche Unterlagen Sie einreichen und welche Angaben Sie machen müssen? Die Rechtsanwälte der „Hotline Sozialrecht“ kennen sich mit den rechtlichen Bestimmungen zum Wohngeld aus und helfen Ihnen gern bei Ihrem Antrag weiter. Haben Sie bereits einen Antrag bei der Wohngeldstelle gestellt, dieser wurde aber nicht bewilligt? Unsere Anwälte geben Ihnen Auskunft über die weiteren Schritte, die Sie gegen den Ablehnungsbescheid unternehmen können. Auch bei einer Änderung des Wohngeldes im laufenden Bewilligungszeitraum können Sie sich unter der „Hotline Sozialrecht“ mit einem Ansprechpartner verbinden lassen. Es wird empfohlen, beim Anruf wichtige Unterlagen bereits griffbereit zu haben.

Schriftliche Rechtsberatung zum Wohngeldantrag

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.