Ihr Wohngeldantrag wurde abgelehnt, aber Sie brauchen den Zuschuss dringend, um Ihre Miete bezahlen zu können? Am besten kann Ihnen in einem solchen Fall ein fachkundiger Rechtsanwalt weiterhelfen. Nutzen Sie die Hotline Wohngeld, um mit einem fachkundigen Anwalt über Ihr konkretes Anliegen zu sprechen.
Wichtige Stichpunkte zum Wohngeld
- Wohngeldantrag
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Wohngeldgesetz
- Anspruch
- Lastenzuschuss
Zu jedem der genannten Bereiche erhalten Sie über die Anwaltshotline Wohngeld kompetente Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.
Beim Sozialamt beziehungsweise der Abteilung für Soziales können Mieter mit geringem Einkommen einen Mietzuschuss in Form von Wohngeld beantragen. Durch diesen Zuschuss soll die wirtschaftliche Sicherung für angemessenen und familiengerechten Wohnraum gewährleistet werden. Um Wohngeld zu erhalten, muss der Mieter einen Wohngeldantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Außerdem ist eine Bescheinigung über die Größe des Wohnraums und die Zusammensetzung der Miete notwendig. Je nach Antragsteller sind weitere Unterlagen nötig, wie etwa Verdienstbescheinigung, BAföG-Ablehnungsbescheid oder Bescheid der Bundesagentur für Arbeit.
Ob und wieviel Wohngeld ausgezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen und deren Einkommen. Wohngeldberechtigt sind grundsätzlich Mieter sowie Bewohner von Pflege- und Altenheimen, aber auch Wohnungseigentümer erhalten unter bestimmten Umständen einen sogenannten Lastenzuschuss. Es gibt jedoch auch Personengruppen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitslosengeld II-Empfänger
- BAföG-Empfänger
Diesen Personenkreisen steht kein Wohngeld zu, da sie Transferleistungen erhalten, in denen Kosten für die Unterkunft bereits enthalten sind.
Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Wohngeld stellt das Wohngeldgesetz (WoGG) dar, welches Teil des Sozialgesetzbuches ist. Entscheidend dafür, ab wann Wohngeld ausgezahlt wird, ist der Eingangsstempel bei der jeweiligen Wohngeldbehörde. In der Regel wird Wohngeld für zwölf Monate gewährt, danach muss erneut ein Antrag beziehungsweise ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Wohngeld kann Ihnen ein Anwalt über die Hotline Wohngeld schnell und unkompliziert weiterhelfen. Legen Sie alle relevanten Unterlagen vor dem Gespräch bereit, damit sie Sie gegebenenfalls sofort zur Hand haben, und wählen Sie dann die Nummer der Hotline Wohngeld.
Schriftliche Rechtsberatung zum Wohngeld
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