Sie haben Fragen dazu, ob Sie ein Anrecht auf eine Witwen- oder Witwerrente haben und wie hoch diese ist? Rufen Sie bei der Anwaltshotline Witwenrente an und lassen Sie sich von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte beraten!
Interessante Themen zur Witwenrente
- Große Witwenrente
- Kleine Witwenrente
- Freibeträge
- Erneute Heirat
- Abfindung
Bei Fragen zu einem der oben genannten Themen hilft Ihnen einer unserer kompetenten Anwälte gerne weiter. Wählen Sie die Nummer der „Hotline Witwenrente“ und erhalten Sie eine umfassende „Beratung zur Witwenrente“.
Die Witwenrente oder Witwerrente soll der Versorgung eines hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartners helfen. Zu diesem Zweck erhält er die Rente des Verstorbenen drei Monate lang in voller Höhe ausbezahlt. Danach wird je nach Einzelfall zwischen einer kleinen und einer großen Witwen- oder Witwerrente unterschieden. Dafür muss die Ehe jedoch mindestens ein Jahr lange bestanden haben. Ebenso fällt die Rente bei einer erneuten Heirat weg, eine Abfindung kann jedoch beantragt werden. Die Witwenrente wird nur ausgezahlt, wenn das Nettoeinkommen des Hinterbliebenen einen bestimmten Betrag nach Einberechnung der Freibeträge nicht übersteigt.
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rentenbezüge und wird lebenslang ausgezahlt, wenn der hinterbliebene Partner älter als 45 Jahr und vier Monate ist, sich um ein minderjähriges oder behindertes Kind kümmert oder erwerbsgemindert ist. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass das Alter für den Neueinstieg jedes Jahr um einen Monat angehoben wird. Wird keine der Bedingungen erfüllt, wird an der Stelle der großen die kleine Witwenrente ausgezahlt, die nur 25 Prozent der Bezüge beträgt. Diese Rente ist meist auf den Zeitraum von zwei Jahren beschränkt. Nur, wenn die Heirat vor dem Jahr 2002 stattfand und einer der Partner vor dem 02. Januar 1962 geboren wurde, gilt die kleine Witwenrente ein Leben lang. Im Rahmen der Witwen- oder Witwerrente können außerdem Zuschläge für Kinder erhalten werden.
Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre Witwen- oder Witwerrente ausfällt und welche Besonderheiten Sie beachten müssen? Bei der „Anwaltshotline Witwenrente“ berät man Sie gerne in Bezug auf diese oder andere Fragen. Legen Sie bitte bereits vor dem Gespräch alle benötigten Unterlagen bereit, um eine schnellere Beratung zu gewährleisten. Rufen Sie die „Hotline Witwenrente“ an und lassen Sie Ihre Fragen beantworten!
Schriftliche Rechtsberatung zur Witwenrente
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.