☎ Anwaltshotline “Waisenrente”

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  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

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meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Waisenrente dient der „Beratung zur Waisenrente”! Über die “Hotline Waisenrente” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Waisenrente

  • Anspruch 
  • Volljährigkeit
  • Halbwaisenrente
  • Vollwaisenrente

Die Waisenrente ist eine Leistung der Sozialversicherung, die dem Ersatz von Unterhaltszahlungen für den Fall dient, dass der Unterhaltspflichtige verstorben ist. Anspruchsberechtigte einer Waisenrente können leibliche und adoptierte Kinder des verstorbenen sein, Stiefkinder bzw. Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten, sowie Enkel und Geschwister des Verstorbenen, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Ist ein Elternteil verstorben, spricht man von Halbwaisenrente, sind beide Elternteile verstorben, spricht man von einer Vollwaisenrente. Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des bezugsberechtigten Kindes gezahlt, also bis zu dessen Volljährigkeit. Darüber hinaus kann die Waisenrente nur gezahlt werden, wenn sich das Kind nach dem Erreichen seiner Volljährigkeit noch in der Ausbildung (Lehre/Studium) befindet oder sich aus einem anderen Grund nicht vollständig selbst versorgen kann. Die Waisenrente wird maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des bezugsberechtigten Kindes gezahlt.

Die Höhe der Waisenrente bemisst sich nach der Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen Elternteils. Die Halbwaisenrente hat eine Höhe von 10%, die Vollwaisenrente hat eine Höhe von 20% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte oder die er bei seinem Tod bereits bezogen hat. Hat ein Waise Anspruch auf mehrere Waisenrenten, so wird nur die höchste Waisenrente gezahlt.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Waisenrente

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