Wichtige Gebiete zur Vorsorgevollmacht
- Vollmacht
- Bevollmächtigung
- Willensvertretung
- Entscheidungsvollmacht
- Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht ist auf Vertrauen gegenüber denjenigen aufgebaut, die bevollmächtigt werden bzw. gegenüber Ärzten. Sie hat nämlich den Sinn, dass ihre Wirkung einsetzt, wenn Sie eigene Vorgaben, die Sie gemacht haben, nicht mehr kontrollieren können. Erfahren Sie über die Hotline Vorsorgevollmacht, ob eine Vorsorgevollmacht in Ihrem Fall angemessen ist bzw. was die Risiken sind.
Durch eine Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des Vollmachtgebers und entscheidet in dessen Willen. Blindes Vertrauen sollte deshalb Grundvoraussetzung bei der Wahl des Bevollmächtigten sein. Meist erfolgt eine Übertragung der Vollmacht bei noch bestehender Gesundheit des Betroffenen für den Fall einer künftigen Geschäftsunfähigkeit. Wichtig zu wissen ist, dass die Vorsorgevollmacht keinesfalls mit der Patientenverfügung verwechselt werden darf. Bei der Patientenverfügung entscheidet der Verfügende bereits im Voraus, wie er medizinisch versorgt werden möchte, wenn er künftig nicht mehr dazu in der Lage ist. Manche Vorsorgevollmachten bedürfen der notariellen Beurkundung, um ihre Wirksamkeit zu erhalten. Für die Erstellung einer individuell passenden Vollmacht sollte ein Rechtsexperte eingeschaltet werden. Dieser berät seine Mandanten ausführlich und erklärt ihnen alles Wichtige in Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht. Damit eine Vorsorgevollmacht wirksam ist, muss der Betroffenen zum Zeitpunkt der Beurkundung geschäftsfähig sein. Er muss diese nicht schriftlich fixieren, eine mündliche Bevollmächtigung genügt in den meisten Fällen. Vorsorgevollmachten können nicht erteilt werden, wenn es beispielsweise um ein Testament oder die Eheschließung geht. Möchte der Vollmachtgeber seine Vorsorgevollmacht widerrufen, kann er dies zu jedem Zeitpunkt tun.
Haben auch Sie eine konkrete rechtliche Frage in Bezug auf die Vorsorgevollmacht? Dann nutzen Sie die telefonische Rechtsberatung und lassen Sie sich von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte ausführlich beraten. Sollten Sie wichtige Unterlagen besitzen, die im Zusammenhang mit Ihrer sozialrechtlichen Frage stehen, halten Sie diese unbedingt zum Telefonat bereit.
Schriftliche Rechtsberatung zur Vorsorgevollmacht
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