Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Unfallversicherung dient der „Beratung zur Unfallversicherung”! Über die “Hotline Unfallversicherung” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!
Wichtige Gebiete zur Unfallversicherung
- Rehabilitation
- Berufskrankheit
- Arbeitsunfall
- Sozialversicherung
Unter einer Unfallversicherung wird allgemein eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls verstanden. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland ein Zweig der fünfgliedrigen Sozialversicherung. Zur Sozialversicherung gehören neben der Unfallversicherung außerdem noch die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung.
Abgedeckt werden von der Unfallversicherung die Versicherungsfälle Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Als Arbeitsunfall wird nicht automatisch jeder Unfall eingestuft, der einer Person widerfährt, während sie sich am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause befindet. Entscheidend ist, ob der Unfall in Zusammenhang mit der Versicherten Arbeitstätigkeit steht oder nicht. Fällt ein Unfall in den Bereich des allgemeinen Lebensrisikos, so ist die Unfallversicherung nicht zuständig. Gerade aus diesem Sachverhalt ergeben sich besonders häufig juristische Streitigkeiten.
Ähnlich wie beim Arbeitsunfall gilt auch bei der Berufserkrankung, dass nicht automatische jede Erkrankung als Berufskrankheit eingestuft wird. In §9 Abs.1 SGB VII ist definiert: „Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung die ein Versicherter durch seine berufliche Tätigkeit erleidet und die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung als Berufskrankheit bezeichnet ist.“ Zu diesem Zweck gibt der Gesetzgeber spezielle Listen heraus, auf denen Erkrankungen aufgeführt sind, die als Berufserkrankung einzustufen sind.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen aus medizinischen und berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation des Versicherten sowie aus Geldleistungen zum Lohnersatz.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zur Unfallversicherung
Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.