☎ Anwaltshotline “Überbrückungsgeld”

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29*

15 Minuten
  • 15 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Antwort auf eine konkrete kurze Fragestellung

  • entspricht
    1,93€/min

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49*

30 Minuten
meistgekauft
  • 30 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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45 Minuten
  • 45 Minuten Telefonat mit einem Anwalt

  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Probleme mit dem Überbrückungsgeld? Nehmen Sie die Beratung zum Überbrückungsgeld in Anspruch! Sofortige Rechtsberatung zum Überbrückungsgeld erfolgt durch einen Rechtsanwalt über die Anwaltshotline Überbrückungsgeld.

Wichtige Gebiete zum Überbrückungsgeld

  • Einstiegsgeld
  • Existenzgründungszuschuss
  • Ich-AG
  • Selbständigkeit
  • Förderzeitraum

Zu jedem der oben genannten Gebiete und anderen sozialrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit diesen stehen, berät Sie ein erfahrener Anwalt umfassend. Über die Hotline Überbrückungsgeld wird Ihnen weitergeholfen.

Überbrückungsgeld ist eine staatliche Subvention in Bezug auf die Existenzgründung. Diese monetären Leistungen werden von der Agentur für Arbeit gezahlt. Mit Wirkung ab August 2006 wurde das Überbrückungsgeld durch den sogenannten Gründungszuschuss ersetzt. Dieser wird für höchstens 15 Monate gewährt. Das Überbrückungsgeld wird nur ausgezahlt, wenn ein Antrag gestellt wurde. Dies muss erfolgen, bevor die selbständige Tätigkeit begonnen wird. Einen solchen Antrag können Arbeitslose stellen, aber auch Arbeitnehmer, die sich vor einer künftigen Arbeitslosigkeit schützen wollen. Die Dauer der Förderung durch das Überbrückungsgeld beträgt sechs Monate. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es bereits eine Existenzförderung gab und deren Beendigung vor weniger als 24 Monaten war. Zudem wird das Überbrückungsgeld nicht geleistet, wenn der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch eine Kündigung beendet, um nahtlos in eine selbständige Tätigkeit überzugehen. Die Höhe des Überbrückungsgeldes berechnet sich am Arbeitslosengeld, das der Antragsteller zuletzt erhalten hat bzw. bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit hätte beziehen können, sowie den zugehörigen pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen. Als weitere Voraussetzung für den Erhalt des Überbrückungsgeldes müssen die Antragsteller an einem Existenzgründerseminar teilnehmen.

Sie streben eine Existenzsgründung an? Das geht aber nicht ohne Überbrückungsgeld? Es tauchen Probleme im Beantragungsprozess oder andere Rechtsfragen auf? Rufen Sie die Nummer der “Hotline Überbrückungsgeld” an und halten Sie Schreiben von Behördern o.ä. griffbereit neben Ihrem Telefon!

Schriftliche Rechtsberatung zum Überbrückungsgeld

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.