Wichtige Gebiete zum Überbrückungsgeld
- Einstiegsgeld
- Existenzgründungszuschuss
- Ich-AG
- Selbständigkeit
- Förderzeitraum
Zu jedem der oben genannten Gebiete und anderen sozialrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit diesen stehen, berät Sie ein erfahrener Anwalt umfassend. Über die Hotline Überbrückungsgeld wird Ihnen weitergeholfen.
Überbrückungsgeld ist eine staatliche Subvention in Bezug auf die Existenzgründung. Diese monetären Leistungen werden von der Agentur für Arbeit gezahlt. Mit Wirkung ab August 2006 wurde das Überbrückungsgeld durch den sogenannten Gründungszuschuss ersetzt. Dieser wird für höchstens 15 Monate gewährt. Das Überbrückungsgeld wird nur ausgezahlt, wenn ein Antrag gestellt wurde. Dies muss erfolgen, bevor die selbständige Tätigkeit begonnen wird. Einen solchen Antrag können Arbeitslose stellen, aber auch Arbeitnehmer, die sich vor einer künftigen Arbeitslosigkeit schützen wollen. Die Dauer der Förderung durch das Überbrückungsgeld beträgt sechs Monate. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn es bereits eine Existenzförderung gab und deren Beendigung vor weniger als 24 Monaten war. Zudem wird das Überbrückungsgeld nicht geleistet, wenn der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch eine Kündigung beendet, um nahtlos in eine selbständige Tätigkeit überzugehen. Die Höhe des Überbrückungsgeldes berechnet sich am Arbeitslosengeld, das der Antragsteller zuletzt erhalten hat bzw. bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit hätte beziehen können, sowie den zugehörigen pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen. Als weitere Voraussetzung für den Erhalt des Überbrückungsgeldes müssen die Antragsteller an einem Existenzgründerseminar teilnehmen.
Sie streben eine Existenzsgründung an? Das geht aber nicht ohne Überbrückungsgeld? Es tauchen Probleme im Beantragungsprozess oder andere Rechtsfragen auf? Rufen Sie die Nummer der “Hotline Überbrückungsgeld” an und halten Sie Schreiben von Behördern o.ä. griffbereit neben Ihrem Telefon!
Schriftliche Rechtsberatung zum Überbrückungsgeld
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