☎ Anwaltshotline “Sterbehilfe”

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meistgekauft
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  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung

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  • Diskussion eines komplexeren Problems und der Handlungsoptionen

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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Sterbehilfe dient der „Beratung zur Sterbehilfe”! Über die “Hotline Sterbehilfe” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Sterbehilfe

  • Überdosis
  • Sterbenlassen
  • Suizid
  • Medikamente

Der Begriff Sterbehilfe beschreibt Handlungen eines Menschen, die das Ausscheiden eines anderen Menschen aus dem leben und den Übergang zum Tode begünstigen. Die Bandbreite reicht hierbei von lediglich passiver Beihilfe bei einem Suizid bis zur aktiven Tötung sterbender bzw. kranker Personen. Die Sterbehilfe ist ein Thema, welches in allen Gesellschaften kontrovers diskutiert wird. Weltweit gibt es daher eine große Zahl verschiedener gesetzlicher Regelungen, die zum Teil von einem sehr lockeren, zum Teil aber auch von einem sehr restriktiven Umgang mit der Sterbehilfe geprägt sind.

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Formen der Sterbehilfe unterschieden:

  • Aktive Sterbehilfe: Hierbei wird der Tod einer Person durch die planvoll ausgeführte, aktive Handlung einer anderen Person herbeigeführt. Die Grundlage ist der tatsächlich oder mutmaßlich vorhandene Wunsch der sterbenden Person, aus dem Leben zu scheiden. In der Regel erfolgt die aktive Sterbehilfe durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- oder Schlafmittels.
  • Passive Sterbehilfe: Das Sterbenlassen einer Person durch die Absetzung oder Reduktion lebensverlängernder Medikamente oder Heilmaßnahmen wird als passive Sterbehilfe bezeichnet.
  • Indirekte Sterbehilfe: Die Hinnahme der Beschleunigung des Todeseintritts einer Person durch die Nebenwirkungen verabreichter Schmerzlinderungsmittel wird als indirekte Sterbehilfe bezeichnet.

Von den genannten Arten der Sterbehilfe ist der assistierte Suizid, der auch als Beihilfe zur Selbsttötung bezeichnet wird, zu unterscheiden. Die sterbende Person führt hierbei den Suizid selbst aus (hat die Tatherrschaft inne), benutzt aber ein von einer anderen Person bereitgestelltes Mittel zur Durchführung des Suizides.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Sterbehilfe

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