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Sie möchten sich über Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation informieren oder haben Fragen zu bestimmten Leistungen, die Ihnen für Rehabilitationsmaßnahmen zustehen? Ein Anwalt für Sozialrecht klärt Sie bei unserer „Hotline Sozialrecht“ gern über alles auf.

Interessantes zur Reha

  • Rehabilitation
  • Wiedereingliederung
  • Krankheit
  • Behinderung
  • Teilhabe

Das Sozialgesetzbuch trifft verschiedene Regelungen, um sicherzustellen, dass so viele Menschen wie möglich in der Lage sind, am Arbeitsleben in Deutschland teilzuhaben. Die Bestimmungen sind gedacht für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder einer Krankheit Unterstützung bei der Ausübung eines Berufes benötigen.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die berufliche und medizinische Rehabilitation. Hat jemand eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit und kann deshalb länger als 6 Monate nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten, gilt er als voll erwerbsunfähig und hat einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Aber im Allgemeinen gilt: Reha vor Rente. Bevor einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente stattgegeben wird, muss geprüft werden, ob die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch Rehabilitationsmaßnahmen voll oder zumindest teilweise wiederhergestellt werden kann. Gleiches gilt bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung: Der Sozialträger ist darum bemüht, dem Einzelnen die Teilhabe am Arbeitsleben durch Reha-Maßnahmen zu ermöglichen. Die Erwerbsfähigkeit soll erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden.

Solche Rehabilitationsmaßnahmen sind vielfältig und müssen jeweils individuell an den Einzelfall angepasst werden. Je nach Art der Behinderung oder Krankheit können beispielsweise therapeutische Schritte getätigt werden, etwa Psychotherapie, Physiotherapie oder Sprachtherapie. Besondere Hilfsmittel am Arbeitsplatz können ebenso zur Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers beitragen (orthopädischer Bürostuhl, Bildschirmlupe, Lichtsignalanlagen etc.).

Darüber hinaus hat bei der Integration von arbeitsunfähigen Sozialhilfeempfängern eine schrittweise Wiedereingliederung Erfolge gezeigt: Der Betroffene erhält die Gelegenheit, nach und nach diejenigen Aufgaben seines Berufes zu übernehmen, die ihm sein körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand ermöglichen.

Die Regelungen hinsichtlich der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sind komplex und konkrete Aussagen können immer nur für den Einzelfall getroffen werden. Möchten Sie sich neben der Einschätzung des Sozialhilfe- oder Rehabilitationsträgers noch eine unabhängige Meinung einholen? Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Sozialrecht und lassen Sie sich individuell zu Sozialleistungen, Rehabilitation und Wiedereingliederung beraten. Am schnellsten geht das direkt am Telefon – bei unserer „Anwaltshotline Sozialrecht“ werden Sie mit einem Ansprechpartner verbunden.

Schriftliche Rechtsberatung zur Reha

Sie benötigen eine schriftliche Antwort auf Ihre Rechtsfrage? Nutzen Sie unsere schriftliche Rechtsberatung zum Thema. Ein fachkundiger Anwalt übermittelt Ihnen innerhalb weniger Stunden seine Antwort in Schriftform. Auch hochgeladene Unterlagen können Sie so von einem Anwalt prüfen lassen.