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Wichtige Gebiete zum Thema langzeitarbeitslos
- Sockelarbeitslosigkeit
- Arbeitslosigkeit
- Hartz IV
- Arbeitslosengeld II
Eine Person gilt nach der im deutschen Recht gültigen Definition des §18 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB – III) dann als langzeitarbeitslos, wenn sie ein Jahr oder länger als arbeitslos gemeldet ist. Rund 37% der fast drei Millionen Arbeitslosen in Deutschland, also rund eine Million Menschen sind langzeitarbeitslos.
Die Regelungen zum Arbeitslosengeld und zum Arbeitslosengeld II haben zur Folge, dass viele Langzeitarbeitslose auf staatliche Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet, angewiesen sind. Das Arbeitslosengeld beträgt 60% des Gehaltes, das eine arbeitslos gewordene Person zuletzt bezogen hat. Es wird jedoch nur ein Jahr lang vom Staat geleistet, danach haben Arbeitslose nur noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Eine Ausnahme hiervon sind Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind und die vor dem Beginn ihrer Arbeitslosigkeit mehrere Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Hier kann der Bezug des Arbeitslosengeldes auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden.
Personen, die langzeitarbeitslos sind, machen einen erheblichen Teil der Sockelarbeitslosigkeit aus. Der Begriff der Sockelarbeitslosigkeit beschreibt einen gewissen Anteil der erwerbsfähigen Menschen eines Landes, der auch in konjunkturell guten Phasen und in wirtschaftlich starken Regionen keine Arbeit findet. Maßnahmen zur Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit sind ein bedeutender Aspekt der Arbeitsmarktpolitik.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.
Schriftliche Rechtsberatung zum Thema langzeitarbeitslos
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