Wichtige Stichworte zur Krankenversicherung
- Krankenversicherungsrecht
- Therapie
- private Krankenversicherung
- Basistarif
- Krankheit
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Generell unterscheidet man zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherte haben im Allgemeinen alle den gleichen Leistungsanspruch. Im Fünften Sozialgesetzbuch sind die Regelungen der Krankenversicherung enthalten. Seit 2009 müssen sich alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, bei einem dortigen Krankenversicherer versichern. Überschreitet das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann ein Arbeitnehmer auch einen Versicherungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherungsanbieter abschließen. Auch Beamte und selbständig Tätige können sich privat versichern lassen.
Viele Personen nutzen auch die Möglichkeiten, die ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung bietet. Gesetzlich Versicherte sichern dadurch Risiken ab, welche durch eine Krankenvollversicherung nicht bzw. nur partiell gedeckt werden.
Weigert sich Ihre Krankenkasse, die vollen Kosten für eine notwendige Operation zu zahlen, obwohl in Ihrem Krankenversicherungsvertrag etwas Anderes steht? Wie Sie Ihr Recht durchsetzen können, sagt Ihnen ein erfahrener Anwalt. Er beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Ihre Rechte in Bezug auf die Krankenversicherung über die „Anwaltshotline Krankenversicherung“. Sollten Sie bedeutende Unterlagen besitzen, legen Sie diese für das Telefonat bereit. Danach wählen Sie die Nummer der „Hotline Krankenversicherung“.
Schriftliche Rechtsberatung zur Krankenversicherung
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