Das Krankentagegeld soll in längeren Krankheitsfällen das Einkommen des Arbeitnehmers ersetzen, damit er durch die Krankheit nicht in finanzielle Not gerät. Hier geht es also um viel Geld – ein Grund, um diese Angelegenheit gemeinsam mit einem Fachmann zu regeln. Ein Anwalt für Sozialrecht liefert Ihnen alle benötigten Auskünfte – am einfachsten über unsere „Hotline Sozialrecht“.
Interessantes zum Krankentagegeld
- Krankheitsfall
- Krankenversicherung
- Erwerbsunfähigkeit
- Lebensunterhalt
- Versicherung
Für Arbeitnehmer gilt im Krankheitsfall allgemein: Kann er aufgrund einer Krankheit seine Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben, erhält er eine Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Das gilt allerdings nur für einen Zeitraum von sechs Wochen. Fällt der Arbeitnehmer länger aus, hat er unter Umständen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Hier muss streng zwischen Krankengeld und Krankentagegeld unterschieden werden: Während das Krankengeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse darstellt, muss für Krankentagegeld eine gesonderte private Versicherung abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass man nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch auf Krankentagegeld hat.
Eine Krankentagegeldversicherung lohnt sich insbesondere für Berufstätige, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das betrifft in der Regel Menschen, die privat krankenversichert sind, beispielsweise Freiberufler oder Selbstständige. Auch gesetzlich Krankenversicherte haben selbstverständlich die Möglichkeit, eine solche Versicherung abzuschließen. Da sie aber bereits Krankengeld beziehen können, bietet Ihnen die Krankentagegeldversicherung zumeist nur sehr geringe finanzielle Vorteile, weil an dieser Stelle das Bereicherungsverbot greift: Alle Krankenleistungen zusammen dürfen das gewöhnliche Nettoeinkommen des Arbeitnehmers nicht übersteigen. Daraus folgt, dass eine Krankentagegeldversicherung erst für solche gesetzlich Krankenversicherten lukrativ ist, die über ein vergleichsweise hohes Einkommen verfügen, das weit über den Maximalbetrag des gesetzlichen Krankengeldes hinausgeht.
Was tun, wenn Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft uneinig sind? Sie können krankheitsbedingt nicht arbeiten gehen, aber die Versicherung weigert sich trotzdem, Ihnen das Krankentagegeld zu bezahlen? Oder entspricht die Leistungshöhe nicht den im Versicherungsvertrag vereinbarten Konditionen? Lassen Sie sich zum Thema von einem Rechtsanwalt beraten, der Erfahrung im Sozialrecht hat: Ein Anruf bei unserer „Hotline Sozialrecht“ genügt.
Schriftliche Rechtsberatung zum Krankentagegeld
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