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Die o.g. Nummer der Anwaltshotline Krankenkasse dient der „Beratung zur Krankenkasse”! Über die “Hotline Krankenkasse” erreichen Sie einen unserer Rechtsanwälte. Nutzen Sie die Vorteile der telefonischen Rechtsberatung. So können Sie jetzt gleich Ihre Rechtsfrage besprechen!

Wichtige Gebiete zur Krankenkasse

  • Satzungsleistungen
  • Versicherungspflichtgrenze
  • Pflichtleistungen
  • Krankenversicherung

Eine Krankenkasse ist als Trägerin der Krankenversicherung Teil des Gesundheitssystems. Den Krankenkassen kommt dabei nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) die Aufgabe zu, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“ (§1 SGB V). Die oftmals als private Krankenkasse bezeichneten privatwirtschaftlichen Unternehmen, die Leistungen der Krankenversicherung anbieten werden im offiziellen Sprachgebrauch als private Krankenversicherungen und nicht als Krankenkassen bezeichnet.

Eine Krankenkasse ist nach deutschem Recht eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend ihren Mitgliedern eine Reihe von Pflichtleistungen zu erbringen. Darüber hinaus können Krankenkassen ihren Mitgliedern auch sogenannte Satzungsleistungen anbieten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen hinausgehen.

Folgende Arten von Krankenkassen werden unterschieden:

  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Ersatzkassen (EK)
  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Knappschaft (KBS)

Insgesamt existieren in Deutschland rund 120 Krankenkassen. Die Zahl der Kassen hat sich in den letzten Jahren massiv reduziert. 1970 gab es noch 1.815 Krankenkassen, im Jahr 2000 waren es noch 420. Etwa ein Drittel aller Versicherten in Deutschland ist jeweils Mitglied bei einer Allgemeinen Ortskrankenkasse oder einer Ersatzkasse. Das übrige Drittel der Versicherten verteilt sich auf die anderen Krankenkassen, wobei die Betriebskrankenkassen hieran den größten Anteil haben.

Versicherungspflichtig ist jeder Bürger, dessen Arbeitsentgelt nicht oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wer über ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2015: 4.575€ im Monat) verfügt, hat die Wahl sich gesetzlich oder privat versichern zu lassen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechenden Unterlagen bereit gelegt haben, wenn Sie anrufen.

Schriftliche Rechtsberatung zur Krankenkasse

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